Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Für den Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie sind Sicherheit und Qualität sämtlicher Produkte von besonderer Bedeutung. Hier zeigen wir unsere Anstrengungen, höchsten Sicherheitsstandards gerecht zu werden, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Das Gericht der Europäischen Union hat die Einstufung des Weißpigments Titandioxid durch die EU-Kommission für nichtig erklärt. Der VdL hatte die klagenden Unternehmen seit Jahren unterstützt und sich mit ihnen gegen eine Einstufung gewehrt.

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Seit langem weist die Industrie darauf hin, dass sich aufgrund regulatorischer Beschränkungen durch die Biozidprodukteverordnung eine Wirkstoffverknappung abzeichnet. Dieser Kritikpunkt wird nun durch ein Rechtsgutachten untermauert.

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PraxisWerkstatt der VdL-Bezirksgruppe NRW richtet den Fokus auf die neuen Anforderungen für Lack- und Farbenhersteller.

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Strengere Regeln zu Verkauf und Abgabe von Biozidprodukten sollen ab 2025 gelten. Die Argumente von Handel und Industrie werden bislang nur von den Bundesländern gehört.

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Mit ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der EuPIA-Ausschlusspolitik leisten die Druckfarbenhersteller einen entscheidenden Beitrag zum sicheren Gebrauch von Druckerzeugnissen. Seit März gelten veränderte Regeln.

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Thema: "Umwelteigenschaften von Farben und pastösen Putzen auf Fassaden"

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Der Anspruch an die Ausgewogenheit und Wissenschaftlichkeit im Überarbeitungsprozess fällt sehr unterschiedlich aus.

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Die Corona-Krise zeigt eindrucksvoll, dass eine Überregulierung von Bioziden gravierende Konsequenzen für moderne Gesellschaften haben kann.

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Das Umweltzeichen Blauer Engel schafft für flüssige Produkte mit Titandioxid eine Ausnahmeregelung.

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VdL-Referentin Aline Rommert kommentiert den langen und ereignisreichen Weg des Einstufungsprozesses von Titandioxid.

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Am 18. Februar hat die EU das Weißpigment Titandioxid  als "möglicherweise krebserregend beim Einatmen" eingestuft. Damit findet ein Jahre dauernder Prozess sein vorläufiges Ende.

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Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland hat die Freisetzung von sogenannten Säureamiden aus verschiedenen Lebensmittel-bedarfsgegenständen aus Papier und Karton festgestellt. Der VdL teilt die Empfehlung des BfR, dass Rohstoffe und Endprodukte intensiv auf eine potentielle Freisetzung der genannten Stoffe geprüft werden sollten. In Bezug auf die Risikobewertung kommt der VdL jedoch zu einer anderen Schlussfolgerung.

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Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2019 entschieden, das Weißpigment Titandioxid in Pulverform als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen. Dies soll auch für pulverförmige Gemische gelten, deren Partikel Titandioxid enthalten.

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Bei der gestrigen Anhörung in einem Expertengremium hat sich eine Mehrheit von Mitgliedstaaten gegen eine Einstufung von Titandioxid ausgesprochen. Gleichwohl hat die Kommission angekündigt, mit dem Verfahren fortzufahren. Umstritten ist allerdings, ob die EU-Kommission zu einer vorherigen Folgenabschätzung verpflichtet ist, wie sie die Industrie fordert.

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Die Europäische Kommission hat ihren endgültigen Vorschlag für eine Einstufung von Titandioxid als Gefahrstoff verschickt. Der neue Vorschlag umfasst weitaus mehr Feststoffgemische als bisher, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

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Sechs Monate vor dem eigentlichen Start der neuen EU-Meldepflichten an Giftinformationszentren (Anhang VIII der CLP-Verordnung) wird immer klarer, dass der Termin nicht zu halten sein wird.

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Am 15. Mai 2019 fand in Brüssel ein Workshop zum Thema Konservierungsmittel auf Initiative des europäischen Farbenverbandes CEPE zusammen mit dem Verband für Wasch- und Reinigungsmittel A.I.S.E. statt.

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Gelegentlich wird behauptet, dass Druckfarben zur Bedruckung von Lebensmittelkontaktmaterialien, und hier insbesondere Lebensmittelverpackungen, gesetzlich nicht geregelt und bedruckte Lebensmittelverpackungen deshalb „unsicher“ seien.

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Mit einer Podiumsdiskussion hat der VdL auf die Problematik „Risikowahrnehmung und Risikokommunikation“ aufmerksam gemacht. Vor dem Hintergrund wirrer Diskussionen um Titandioxid und der Beschränkungen von Konservierungsmitteln in Farben auf unwirksame Kleinstmengen ging es um das zunehmende Phänomen unsachlicher Meldungen und aufgeregter, faktenfreier Schlagzeilen.

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VdL-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann

Die neuen Regelungen zur harmonisierten Meldung von chemischen Gemischen an die nationalen Giftinformationszentren der EU-Mitgliedsstaaten stehen vor der Tür. Die Mitteilungspflichten nach Anhang VIII der CLP-Verordnung treten stufenweise in Kraft, für Verbraucherprodukte sollen sie bereits ab 1. Januar 2020 gelten.

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Auch die letzte Möglichkeit einer Einstufung von Titandioxid als krebserregend ist ergebnislos verstrichen. Die EU Mitgliedstaaten haben die anstehende Entscheidung im Ausschuss am Donnerstag im letzten Moment von der Tagesordnung genommen.

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Auch eine Sondersitzung des zuständigen REACH-Regelungsausschusses am 7. März 2019 brachte keine Lösung in dem Einstufungs-Krimi um das Weißpigment Titandioxid. Wie zu erfahren war, wird sich die nach den Europawahlen neu zu bildende Kommission frühestens im Herbst damit beschäftigen, ob sie die Einstufung von Titandioxid weiter verfolgt.

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Hier werden die häufigsten Fragen zum Thema Konservierungsmittel in Fassadenfarben in aller Kürze beantwortet.

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Konservierungsmittel schützen Fassaden vor Beeinträchtigung und Wertverlust. Sie helfen, Schimmel und Algenbewuchs zu verhindern und werden nach einem wissenschaftlichen Prüfungsprozess zugelassen. Für ihren Einsatz gilt immer: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“

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Eine Novellierung passt das Mess- und Eichrecht auch für Farben und Lacke an. Künftig darf nach Gewicht und Volumen ausgezeichnet werden – aber noch nicht bei allen Gebinden.

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Bis auf wenige Ausnahmen benötigen wasserbasierte Farben und Lacke Schutz vor mikrobiellem Befall, andernfalls drohen sie zu verderben.

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Bundesregierung: „Einstufung ungeeignet für Gesundheitsschutz“ – Vereinheitlichung der Arbeitsplatz-Staubgrenzwerte in Europa gefordert.

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Viele Lacke und Farben brauchen nach wie vor wirksame Konservierungsmittel, um nicht frühzeitig zu verderben. unsere drei Infografiken sollen den Schutz von Farbe und die Problematik eines Verbots von immer weiteren Konservierungsmitteln verdeutlichen.

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Ausführliche Informationen zum Einsatz von Konservierungsmitteln in Farben und Lacken finden Sie in unserem FAQ.

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Am 31. Mai ist die letzte von drei Übergangsfristen für die Registrierung von Chemikalien in Europa abgelaufen. Hersteller und Importeure mussten bis dahin für jeden Stoff im Mengenband von einer bis 100 Tonnen pro Jahr ein Dossier über Herstellung, Verwendung und Sicherheit bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA einreichen.

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Für Unverständnis sorgt aktuell ein „Moratorium“ der Jury Umweltzeichen, das die Verwendung bestimmter Konservierungsmittel für matte weiße Wandfarben untersagt.

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Bleihaltige Pigmente sind in Europa aus Lacken und Farben vollständig verschwunden. Das könnte sich ändern, denn auf Antrag einer kanadischen Firma entscheidet die EU am 6. oder 7. Juli 2016 darüber, ob bestimmte bleihaltige Pigmente wieder vermarktet werden dürfen, obwohl sie krebserzeugend sind.

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Im Juni 2016 hat die Europäische Kommission die Kriterien zur Identifizierung von Endokrinen Disruptoren vorgelegt. Der VdL hat seine Bewertung der Kriterien im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Kommission eingebracht.

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Der Bundestag hat im April 2017 eine Ausweitung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen, die Änderungen treten ab 1. Januar 2018 in Kraft.

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Die aktuelle Fassung der VdL-Information zu behandelten Waren enthält umfangreiche Empfehlungen rund um das Thema Kennzeichnung behandelter Waren.

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Der VdL und VdMi haben gemeinsam die Initiative Pro Titandioxid ins Leben gerufen, um den für die Welt der Farben so wichtigen Rohstoff vor einer Stigmatisierung zu bewahren.

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