VdL-Richtlinien

Die VdL-Richtlinien dokumentieren für verschiedene Marktsegmente oder Beschichtungstechnologien den jeweils aktuellen Stand der Technik oder beschreiben die von den im VdL zusammengeschlossenen Herstellern allgemein akzeptierte gute Herstellungspraxis. Durch gesetzliche Regeln, Normen oder technische Lieferbedingungen von Kunden sind sehr viele technische Fragen bei der Herstellung und Anwendung von Lacken und Farben bereits abschließend geklärt. Dort wo es noch Regelungs- oder Handlungsbedarf gibt, versuchen die VdL-Richtlinien die bestehende Lücke zu schließen. Hier werden die entsprechenden Sachverhalte dargestellt und kommentiert und die Einschätzung der Lack- und Druckfarbenindustrie sowie gegebenenfalls die Forderungen der Branche erläutert und begründet. Mit der Publikation seiner Positionen will der VdL einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um Lacke und Farben bzw. Druckfarben leisten.

Die im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. zusammengeschlossenen Hersteller von Beschichtungsstoffen bekennen sich zum Verantwortlichen Handeln (Responsible Care) in allen Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Zur Umsetzung dieser Leitlinien unterwerfen die Hersteller deshalb ihre Produkte einer Richtlinie zur Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putze, Spachtelmassen und verwandten Produkten. Sinn und Zweck des Vorhabens ist, solche Beschichtungsstoffe hervorzuheben, die von der Zusammensetzung her und vorschriftsgemäßer Verarbeitung nach heutigem Kenntnisstand keine gesundheitsbeeinträchtigenden Auswirkungen verursachen. Durch den bewussten Verzicht auf bestimmte Inhaltsstoffe soll gleichzeitig auch dem Schutze des Handwerkers Rechnung getragen werden.

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Diese Richtlinie wurde von der Fachgruppe Holzlacke im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. erarbeitet und gilt für Holz- und Möbellacke, die für die Beschichtung von Holz und Holzwerkstoffen im Innenbereich verwendet werden.

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Diese Richtlinie wurde von der Technischen Kommission Bautenanstrichmittel (TKB) des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) erarbeitet. Die vorliegende Richtlinie beschreibt Methoden zur quantitativen Bestimmung der Konzentration an freiem Formaldehyd und Gesamtformaldehyd in wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und Polymerdispersionen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den Formaldehyd, der aus den Konservierungsstoffen resultiert.

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Diese Richtlinie wurde vom Korrosionsschutztechnischen Ausschuß (KTA) des Verbandes der Lackindustrie e. V. (VdL) erarbeitet. Sie stellt eine Empfehlung zur Deklaration von lösemittelfreien und lösemittelarmen Beschichtungsstoffen für den Korrosionsschutz von Stahlbauteilen dar.

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Diese Richtlinie wurde vom Korrosionsschutztechnischen Ausschuss (KTA) des Verbandes der Lackindustrie e.V. (VdL) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Stahlbau Leipzig GmbH (ISL) erarbeitet. Sie stellt eine Empfehlung für die Ermittlung des Festkörpervolumens als Basis für Ergiebigkeitsberechnungen von Beschichtungsstoffen dar, die für den Korrosionsschutz von Stahlbauten verwendet werden.

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Diese Richtlinie wurde von der Technischen Kommission Pulverlacke der Fachgruppe Pulverlacke des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) in den Jahren 2002 bzw. 2003 erarbeitet und im Jahr 2024 zum 2. Mal aktualisiert, um die Verarbeiter von Pulverlacken im Architekturbereich über geeignete Methoden zur und über zulässige Limits bei der Beurteilung von Farbtoleranzen zu informieren.

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Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik und legt für Innenbeschichtungen ökologisch und technisch sinnvolle Rahmenbedingungen fest. Ziel ist es, solche Beschichtungsstoffe zu beschreiben, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und bei entsprechend richtiger Verarbeitung nach heutigem Kenntnisstand keine Umwelt- und Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen. Durch den bewussten Verzicht auf bestimmte Inhaltsstoffe soll dem Schutze des Handwerkers, Heimwerkers und der Nutzer des Raumes Rechnung getragen werden.

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Diese Richtlinie wurde von der Technischen Kommission Holzlacke des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) in Zusammenarbeit mit dem Verband Fenster + Fassade (VFF) erstellt. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von Fensterbeschichtungen, deren Eignung für Hotel- und Gaststättenküchen sowie Krankenhäuser und richtet sich an den Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung aus.

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Die VdL-Richtlinie 13 dient dazu, den gemäß anerkannter Regeln der Technik notwendigen Kenntnisstand der Verarbeiter für die industrielle Holzfenster- und Außentürbeschichtung zu definieren, der im Rahmen eines Seminar-Angebotes vermittelt wird.

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Diese Richtlinie wurde von der Technischen Kommission Holzlacke des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) in Zusammenarbeit mit dem Verband Fenster + Fassade (VFF) erstellt. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von Fensterbeschichtungen, deren Eignung für die Anwendung, die Durchführung und Auswertung entsprechender Prüfungen unter besonderer Berücksichtigung der industriellen Fensterbeschichtung. Ziel dieser Richtlinie ist, einheitliche Prüfverfahren zu beschreiben, welche reproduzierbare und wiederholbare Ergebnisse liefern.

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Zum Schutz und zur Steigerung von Gebrauchseigenschaften (Reinigungsfähigkeit, Mischwässer, abrasive Betriebszustände usw.) werden Trinkwasserbehälter aus Stahl und Beton mit organischen Beschichtungsmaterialien ausgekleidet. Zwei-Komponenten Materialien müssen genau dosiert werden. Die Komponenten werden in der Regel in aufeinander abgestimmten Gebinden mit dem richtigen Mischungsverhältnis geliefert.

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Eine Kontrollfläche ist ein repräsentativer und genau definierter Bereich eines Bauteiles, der mit dem ausgeschriebenen Korrosionsschutzsystem unter Aufsicht von Qualitätsbeauftragten innerhalb des laufenden Beschichtungsprozesses beschichtet wird. Die Kontrollfläche ist eine zusätzliche Bauüberwachungsmaßnahme und dient nicht der Schulung oder Einweisung des Personals.

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