Druckfarben für Lebensmittelverpackungen

Hier finden Sie alle Informationspapiere zu Druckfarben für Lebensmittelverpackungen.

Hier finden Sie neue EuPIA-Informationspapiere zu Druckfarben für Lebensmittelverpackungen.

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Trotz aller Kritik hat der Bundesrat jetzt die sogenannte deutsche Druckfarbenverordnung verabschiedet. Nun bleiben vier Jahre Zeit, um sich für eine effektive EU-Regelung einzusetzen. Hier geht es zur VdL-Stellungnahme.

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Am 26. November 2021 wurde die sogenannte „Druckfarbenverordnung“ im Bundesrat verabschiedet und am 7. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2021 S. 5068 (Nr. 82)) veröffentlicht.

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Am 6. Mai 2021 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine aktualisierte Sicherheitsbewertung für den Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) vorgelegt. In Druckfarben wird Titandioxid nicht als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, sondern nur als Weißpigment in Druckfarben, die auf Lebensmittelkontaktmaterialien aufgetragen werden. Die EFSA-Stellungnahme hat daher keinen Einfluss auf den rechtlichen Status der Verwendung von Titandioxid in Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien. Titandioxid kann in Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien weiterhin sicher und ohne Risiko für den Verbraucher verwendet werden kann.

 

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Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland hat die Freisetzung von sogenannten sekundären Aminen (eigentlich Säureamide) aus verschiedenen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier und Karton festgestellt. Die genannten Substanzen kommen bei der Herstellung von Druckfarben als solche nicht zum Einsatz. Sie können jedoch als Ausgangssubstanzen zur Herstellung von Pigmenten dienen. Diese Kundeninformation gibt eine Bewertung der Befunde und informiert über die Maßnahmen der Druckfarbenindustrie.

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Diese Kundeninformation gibt Auskunft darüber, welche Bogenoffset-Druckfarben/Lacke und wasserbasierte Lacke für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen aus Papier und Pappe geeignet sind. Sie enthält einen Überblick aller Arten von Bogenoffset-Druckfarben und –Lacken, die auf dem Markt erhältlich sind (angeboten von EuPIA-Mitgliedern), mit Angabe der Eignung für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen.

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Goldeffektdruckfarben enthalten Pigmente auf Basis einer Kupfer-Zink-Legierung. Zink- und Kupferionen können, ebenso wie Schleimverhinderungsmittel aus der Papierherstellung, zu einem positiven Ergebnis im Hemmhoftest führen. Somit kann es bei Untersuchungen von Papiererzeugnissen, die mit Goldeffektfarben bedruckt wurden, zu positiven Ergebnissen, sprich einem messbaren Hemmhof, kommen. Sofern der positive Hemmhoftest jedoch allein auf die Pigmente zurückzuführen ist, sieht der VdL keine Nichtkonformität mit der BfR-Empfehlung XXXVI.

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Am 5. Juli 2016 wurde der von Deutschland notifizierte Entwurf der 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, der sog. „Druckfarbenverordnung“, innerhalb des TRIS Verfahrens veröffentlicht (TRIS (2016) 02044). Die Mitgliedsverbände der Packaging Ink Joint Industry Task Force (PIJITF), die die Europäische Lebensmittelverpackungskette darstellt, hat ein gemeinsames Positionspapier über die Auswirkungen des Entwurfs der Druckfarbenverordnung auf den europäischen Binnenmarkt für verpackte Lebensmittel und Getränke veröffentlicht. Das Positionspapier in englischer Sprache finden Sie hier als PDF zum Download.

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In zwei Studien des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) wurde geprüft, ob und in welchem Umfang Pigment-Nanopartikel aus bedruckten Lebensmittelkontaktmaterialien auf Lebensmittel übergehen können. Als Ergebnis der umfangreichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine Migration nanoskalierter Pigmentpartikel aus Druckfarbenschichten von bedruckten Lebensmittelkontaktmaterialien auf Lebensmittel nicht stattfinden. Somit kann eine Exposition des Verbrauchers aus bedruckten Druckfarbenschichten von Lebensmittelkontaktmaterialien ausgeschlossen werden.

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Diese Gute Herstellungspraxis (GMP) wurde von der European Printing Ink Association (EuPIA) entwickelt. Sie unterstützt den Anwender, Gefährdungen für die Sicherheit von Lebensmitteln bereits während der Entwicklung und Herstellung von Druckfarben und Drucklacken, die für den Druck auf Lebensmittelkontaktmaterialien bestimmt sind (FCM Druckfarben), zu beherrschen. Dies schließt die Anwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten, als auch der Lebensmittelkontaktseite von Verpackungen und Gegenständen ein, die dazu gedacht sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

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Diese Leitlinie betrifft Druckfarben, die auf der dem Lebensmittel abgewandten Seite von Lebensmittelverpackungen aufgebracht werden. Die Leitlinie soll den Druckkonvertern und Endanwendern dabei helfen, zu urteilen, ob die bedruckte Verpackung unter Einhaltung der Informationen der Farbenlieferanten gefertigt wurde.

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