Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Blauer Engel sorgt für Verwirrung

|   Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Die Vergabe des “Blauen Engel“ für emissionsarme Innenwandfarben (RAL-UZ 102) erlaubt den Einsatz bestimmter Konservierungsmittel in engen Grenzen. Diese Grenzwerte stellen sicher, dass Verbraucher keine Sensibilisierung entwickeln, und gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen oder vergleichbare Regelungen in anderen Umweltzeichen hinaus. Zurzeit wird die aktuelle Vergabegrundlage, die noch bis Ende 2019 gültig ist, überarbeitet. Auch die Liste der erlaubten Konservierungsmittel und deren Grenzwerte soll angepasst werden. Bei einer  Expertenanhörungen Ende April 2018 hat sich der VdL aktiv an der Überarbeitung beteiligt und durch die  Expertise der Fachleute aus den Mitgliedsunternehmen dabei mitgeholfen, Kriterien zu finden, die den neusten technischen, ökologischen und toxikologischen Daten gerecht werden. Für Unverständnis sorgt daher aktuell ein „Moratorium“ der Jury Umweltzeichen, das die Verwendung bestimmter Konservierungsmittel für matte weiße Wandfarben mit sofortiger Wirkung für Neuanträge untersagt. Hintergrund für diesen überstürzten Schritt ist nach eigenen Aussagen die Verfügbarkeit der konservierungsmittelfreien Farben auf dem Markt. Da solche Allergiker-Farben allerdings bereits seit über 15 Jahren auf dem Markt sind, fällt es schwer, die plötzliche Eile bei der Entscheidung nachzuvollziehen. Aus Sicht des VdL können und dürfen die Kriterien zur Konservierung ausschließlich im Rahmen der Überarbeitung der Vergabegrundlage angepasst werden. Nur dadurch sind ein rechtlich einwandfreies Verfahren und der Anspruch der Unternehmen auf Planungssicherheit gewährleistet. Dies bestätigt auch ein aktuelles Rechtsgutachten, welches zu dem Schluss kommt, dass das Moratorium verfassungswidrig ist.