Verbraucherschutz und Produktsicherheit

EU-Gericht: Titandioxid zu unrecht eingestuft

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Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur chemikalienrechtlichen Einstufung von Titandioxid ausdrücklich. Das Gericht hat die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft.

Der VdL hatte die Einstufung des Weißpigments durch die EU-Kommission von Anfang an kritisiert und als hauptbetroffene Industrie die klagenden Unternehmen vor Gericht unterstützt.

Insbesondere durch die Ausführungen des EuG zu den intrinsischen Eigenschaften von Stoffen und den Anforderungen hinsichtlich des wissenschaftlichen Nachweises von Gefahren - wonach sich die Einstufung eines Stoffes als karzinogen nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf - fühlt sich der VdL in seiner Rechtsansicht bestätigt, dass die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische als rechtswidrig anzusehen waren.

Das Weißpigment Titandioxid kann also weiterhin sicher in Lacken und Farben verwendet werden. (as)

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