31. Bundesimissionsschutzverordnung (BImSchV)

|   Informationsmaterial Autoreparaturlackierung

Seit 1999 ist die Verarbeitung von Autoreparaturlacken in Lackierbetrieben auf Basis der europäischen Richtlinie 1999/13/EG geregelt. In Deutschland wurden die Vorgaben durch die 31. BImSchV umgesetzt. Das Regelwerk zu Emissionen von Luftschadstoffen wurde nun durch die europäische Industrie-Emissionsrichtlinie (2010/75/EU), die unter anderem die VOC-Emissionsrichtlinie 1999/13/EG übernimmt, neu gefasst.