Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Biozidprodukte: Regeln für Verkauf werden grundlos verschärft

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Strengere Regeln zu Verkauf und Abgabe von Biozidprodukten sollen ab 2025 gelten. Die Argumente von Handel und Industrie werden bislang nur von den Bundesländern gehört.

„Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen“, mit diesen Worten hat Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) eine neue Biozidrechtsdurchführungsverordnung auf den Weg gebracht. Neben Neuregelungen zur amtlichen Meldung, sieht die Verordnung vor, dass verschiedene Biozidprodukte im Handel nicht mehr zur Selbstbedienung angeboten werden können bzw. nur nach einem verpflichtenden Abgabegespräch an Kunden herausgegeben werden dürfen. Dies umfasst auch solche Produkte, die im Zuge des aufwändigen Zulassungsverfahrens auf europäischer Ebene explizit zur Verwendung für die breite Öffentlichkeit freigegeben wurden. Die Verordnung wurde im August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die neuen Regeln zur Abgabe sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten.­­­­

Hohe Belastung für den Handel

Dies hat zur Folge, dass im Handel künftig stets sachkundiges Personal im Sinne des Chemikalienrechts anwesend sein muss. Entsprechende Mechanismen müssen etabliert werden und dafür sorgen, dass Kunden ein Abgabegespräch erhalten, bevor sie ein Biozidprodukt an der Kasse erwerben dürfen. Im Onlinehandel müssen entsprechende virtuelle Gespräche geführt werden. Da die Verordnung sowohl Antifouling-Produkte (Selbstbedienungsverbot) als auch Holzschutzmittel (verpflichtendes Abgabegespräch) umfasst, ist die Farben- und Lackindustrie ebenfalls von der Verordnung betroffen. Konkret bedeutete dies, dass ein Heimwerker ein Holzschutzmittel im Baumarkt erst erwerben kann, wenn er von einem Mitarbeiter unter anderem über die Risiken, mögliche präventive oder alternative Maßnahmen sowie die Entsorgung aufgeklärt wurde.­­­

Bundesrat plädiert für eine Überprüfung der Regelungen

Der Verordnungsentwurf hatte massive Kritik bei den betroffenen Verbänden der Industrie und des Handels ausgelöst. Auch der VdL hatte sich klar gegenüber der Bundesregierung sowie – durch die Bezirksgruppen – gegenüber den Bundesländern positioniert. Während die Argumente der Wirtschaft vom Umweltministerium in weiten Teilen ignoriert wurden, zeigten die Länder, die am Ende für die Überwachung der Vorgaben zuständig sind, mehr Verständnis: Der Bundesrat erkennt an, dass der bürokratische Aufwand für die Handelsunternehmen sehr hoch ist und dies nicht sachgerecht erscheint. Daher schlägt die Länderkammer vor, dass das Selbstbedienungsverbot lediglich auf solche Produkte Anwendung finden soll, bei denen tatsächlich ein besonderes spezifisches Risiko bei der Benutzung besteht, und, dass das Abgabegespräch durch praktikablere Lösungen ersetzt wird.­­

VdL-Infopapier mit Übersicht

Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung, rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 die beschlossenen Regeln zu überprüfen. Zusammen mit seinen Partnern wird der VdL sich in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung diese Überprüfung durchführt. Da die Verordnung nur Biozidprodukte betrifft, hat der VdL ferner ein Informationspapier zur „Abgrenzung zwischen Biozidprodukten und behandelten Waren bei Bautenanstrichmitteln"veröffentlicht, um Klarheit zu schaffen, welche Produkte von der Regelung betroffen w­­ären.­­

 

Mückenspray mit Beratung

Kommentar von Dr. Christof Walter, Leiter Technik beim VdL

Welchen Mehrwert es für den Verbraucher- oder Umweltschutz haben soll, dass man ein Insektenspray, welches ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen hat, in der Drogerie nur noch nach einem umständlichen Verkaufsgespräch erwerben darf, ist kaum zu begreifen. Und bei Holzschutzmitteln, die bestimmungsgemäß nicht in die Umwelt eingebracht werden und seit Jahrzehnten sicher zum Einsatz kommen, ist eine solche Vorschrift noch fragwürdiger; helfen doch gerade solche Mittel, wichtige Ziele des Green Deals zu erreichen und ermöglichen oft erst die Verwendung heimischer Hölzer als nachhaltige Werkstoffe. Hinzu kommt, dass die Sachkunde im Sinne der Chemikaliengesetzgebung nicht dazu befähigt, Kunden über die sachgerechte Verwendung von Holzschutzmitteln zu beraten – das ist bereits heute das Know-how der Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilungen der Baumärkte.

Daher drängt sich der Eindruck auf, dass die Verordnung vor allem politischen Zielen dient. Dass mit dem Abgabegespräch ein weiterer unnötiger Bürokratieaufwand geschaffen wird und Biozidprodukte pauschal als nicht nachhaltig gebrandmarkt werden, wird zumindest billigend in Kauf genommen, wenn es nicht sogar politisch beabsichtigt ist. Dazu passt die nicht sehr wissenschaftliche Aussage von Ministerin Schulze: „Häufig geht es auch ohne Chemie.“ Umso erfreulicher ist es, dass der Bundesrat erkannt hat, dass verschiedene Aspekte nicht sachgerecht erscheinen. In der nächsten Legislaturperiode gilt es darauf zurückzukommen.

Dr. Sandra Heydel

Technische Referentin für Bautenanstrichmittel, Putz & Dekor, Innenraumluft und Nachhaltigkeit beim Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V.

heydel@vci.de