Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Beschränkung von Diisocyanaten: Gut vorbereitet?

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Veranstaltung der VdL-Bezirksgruppe NRW richtet den Fokus auf die neuen Anforderungen für Lack- und Farbenhersteller

Was verbindet die EU-Verordnung 2020/1149 mit Schokolade und Zitronenplätzchentee? Alle drei standen im Fokus der Online-PraxisWerkstatt der VdL-Bezirksgruppe Nordrhein-Westfalen am Nikolaustag. Den über 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war passend zur Jahreszeit eine kleine Aufmerksamkeit zugegangen, sodass ein adventlicher Rahmen für das Schwerpunktthema der jüngsten PraxisWerkstatt gesetzt werden konnte.

Aus der EU-Verordnung entstammt die Aufnahme von Diisocyanaten in die Beschränkungsliste nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Diisocyanate stehen im Verdacht, Asthma und Dermatitis auszulösen. In der Lack- und Farbenindustrie kommen sie meist als Monomere in Polyurethan-Zubereitungen für Dichtungen, Klebstoffe und Beschichtungen zur Anwendung.

Wichtig für Beschichtungen, Dichtungen und Klebstoffe

Zu Beginn der Onlineveranstaltung erläuterte Aline Rommert (VdL, Produktsicherheit & Chemikalienrecht), dass aus der Aufnahme im Anhang XVII der REACH-Verordnung nun Anforderungen folgen für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten – und zwar als Stoff selbst, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Verwendungen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent. Hierbei ist zu beachten, dass der Grenzwert sowohl durch einzelne Diisocyanate als auch durch eine Kombination mehrerer nicht überschritten werden darf. „Wie genau kann und muss ich mich als Unternehmen auf die Beschränkung vorbereiten?“, war nun die Frage, um die sich die weiteren Ausführungen insbesondere der Blick aus der Unternehmenspraxis von Dr. Pia Königs (Axalta Coating Systems) drehten.

Zwei wesentliche Stichtage

Ab dem 24. Februar 2022 müssen alle erforderlichen Änderungen zur Produktkennzeichnung umgesetzt und Abnehmer über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen mit dem Satz: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“ auf den Etiketten informiert werden.

Dann folgt der 24. August 2023: Danach dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind.

Schulungsunterlagen online erhältlich

Auf der Veranstaltung wurde über den Impuls von Dr. Pia Königs klar, welche Aspekte für die VdL-Unternehmen vor allem von hoher Relevanz sind:

  • Bewertung des eigenen Produktportfolios, um die konkrete Betroffenheit zu bestimmen
  • Anpassung von Etiketten und Kennzeichnungen zum Februar 2022
  • Information der Kunden
  • Organisation der Schulung

Auf die Hilfestellung zur Schulung ging Aline Rommert näher ein, indem sie etwa auf die vom Herstellerverband ISOPA/ALIPA erarbeiteten Schulungsmaterialien verwies, zu der es auch auf www.safeusediisocyanates.eu weiterführende Informationen abzurufen gibt.

Die Schulungsmaterialien wurden entsprechend der Beschränkung von den Rohstoffherstellern, im Rahmen einer gemeinsamen Industrieinitiative, zusammen mit verschiedenen Downstream-User-Verbänden – auch unter Mitwirkung von CEPE und VdL – erstellt. Sie umfassen sowohl die Herstellung als auch die Verwendung von Farben, Lacken und Druckfarben.

Nach diesem vertieften Eindruck zum Fokusthema „Diisocyanate“ wurde die PraxisWerkstatt abgerundet durch einen Blick in die „Kristallkugel“. Christoph Maier (VdL, Leiter Wirtschaft & Finanzen) analysierte dafür die volkswirtschaftlichen Rahmenfaktoren, die den Lack- und Druckfarbenmarkt auch 2022 prägen dürften – vom Materialmangel über steigende Erzeugerpreise bis zur unklaren Nachfrageentwicklung.
 

Diisocyanate: Anforderungen im Überblick

Die Beschränkung gilt für Diisocyanate sowie für die Stoffe in Gemischen ab einer Konzentration von ≥ 0,1 % (w/w). Der Grenzwert gilt für einzelne Diisocyanate und darf auch durch Kombination mehrerer nicht überschritten werden. Um Diisocyanate über diesem Grenzwert verwenden zu können, müssen Arbeitnehmer, die mit dem Stoff umgehen, mittels regelmäßiger Schulungsmaßnahmen informiert werden. Lack- und Druckfarbenhersteller, die Gemische mit Diisocyanaten mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihren Kunden die beschriebenen Schulungsmaterialien in der Landessprache, in die das Gemisch geliefert wird, zugänglich sind. Informationen über den Zugang zur Schulung sollen in der gesamten Lieferkette über die Verpackung bzw. Etiketten der Produkte verbreitet werden.

Fristen

Bis zum 24. Februar 2022 muss der Hinweis: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“ auf den Produkten angebracht werden.
Ab 24. August 2023 dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen erfolgt und dokumentiert worden sind. Diese Schulungen müssen alle fünf Jahre wiederholt werden.

Schulungsmaterialien

Die PU-Schulungsplattform www.safeusediisocyanates.eu ist online.Die Schulungsmaterialien wurden unter Mitwirkung von CEPE, VdL und EuPIA fertiggestellt und umfassen Herstellung und Verwendung von Farben, Lacken und Druckfarben.

Weitere Informationen zur Beschränkgung von Diisocyanaten gibt es hier bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) und hier bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

 

Jan-Peter Hinterlang
VdL NRW
hinterlang@nrw.vci.de