Die erste Deadline im Januar 2021 ist bereits verstrichen. Für Verbraucherprodukte und Produkte zur gewerblichen Verwendung, die als gesundheitlich oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, müssen jetzt Produktmeldungen vorliegen.
Um den Mehrwert der Branche unterstreichen zu können und den Gesprächsfaden auf politischer Ebene nicht abreißen zu lassen, hat der VdL verschiedene Infografiken entwickelt.
Um die drohende Krise bei der Konservierung wasserbasierter Produkte abzuwenden, hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Allerdings wird nun um die Frage der praktischen Ausgestaltung gerungen.
Prof. Dr. Robin van der Hout von der Kanzlei Kapellmann Rechtsanwälte vertritt die klagenden Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie in Sachen Titandioxid.
Im März veranstaltete der VdL den Workshop "Colours of Future" für 51 Auszubildende aus 15 Mitgliedsunternehmen zum Thema Nachhaltigkeit im Sinne der SDGs.