Am 26. November 2021 wurde die sogenannte „Druckfarbenverordnung“ im Bundesrat verabschiedet und am 7. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2021 S. 5068 (Nr. 82)) veröffentlicht.
Trotz massiver Kritik der gesamten Lebensmittelverpackungskette und obwohl die EU-Kommission bereits tätig ist, wurde damit die Verordnung im nationalen Alleingang auf den Weg gebracht, für den es aus Sicht der Wirtschaft keine Notwendigkeit gab. Die Verordnung ist binnenmarktschädlich und trägt nicht zu einem einheitlichen Verbraucherschutzniveau in Europa bei. Ferner ist sie in der aktuellen Form nicht praxistauglich, weshalb die relevanten Bestimmungen erst vier Jahre nach Inkrafttreten anzuwenden sind.
Nach wie vor gilt deshalb: Druckfarben, die für die Bedruckung von Lebensmittelkontaktmaterialien vorgesehen sind und gemäß den Leitlinien des europäischen Druckfarbenverbandes EuPIA hergestellt bzw. vertrieben werden, entsprechen allen einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Bestandteile in der noch unvollständigen Liste des deutschen Verordnungstextes aufgeführt sind oder nicht.