Druckfarben für Lebensmittelverpackungen

VdL-Stellungnahme zur "Druckfarbenverordnung": Alleingang ohne Not

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Am 26. November 2021 wurde die sogenannte Druckfarbenverordnung im Bundesrat verabschiedet. Trotz massiver Kritik der gesamten Lebensmittelverpackungskette und obwohl die EU-Kommission bereits tätig ist, billigt der Bundesrat damit den nationalen Alleingang Deutschlands, für den es aus Sicht der Wirtschaft keine Notwendigkeit gab. Im Gegenteil ist er binnenmarktschädlich und trägt nicht zu einem einheitlichen Verbraucherschutzniveau in Europa bei. Ferner ist die Verordnung nicht praxistauglich und erzeugt gewaltige Kosten. Allerdings greift eine vierjährige Übergangsfrist zur Anwendung der Vorgaben. Der Bundesrat weist ergänzend in einer Entschließung darauf hin, dass eine Regelung auf EU-Ebene geeigneter sei, und fordert die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck für eine EU-Regelung einzusetzen. Aus Sicht der Wirtschaft muss nun die Übergangsfrist genutzt werden, um eine
europäische Regulierung vorzulegen.

Hier geht es zur VdL-Stellungnahme: