Sonstige Veröffentlichungen

VdL-Information: Abgrenzung zwischen Biozidprodukten und behandelten Waren bei Bautenanstrichmitteln

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Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, unterscheidet zwischen Biozidprodukten und sogenannten behandelten Waren.

In dieser VdL-Information ist dargelegt, wovon es abhängt, ob ein Bautenanstrichmittel unter die eine oder die andere Kategorie fällt.