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Nationaler Alleingang statt EU-Harmonisierung?

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Trotz massiver Kritik seitens des VdL und der Wirtschaftsverbände der gesamten Lebensmittelverpackungskette, wurde die „Druckfarbenverordnung“ im August dem Bundesrat zugeleitet.

Ende April vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen neuen, inhaltlich jedoch kaum veränderten, Entwurf der sogenannten „Druckfarbenverordnung“ vorgelegt. Damit hatte man in Berlin, zu einem Zeitpunkt als die Wirtschaft mit den Herausforderungen der Corona-Krise intensiv beschäftigt war, unerwartet ein Thema wieder aufgenommen, von dem alle Beteiligten erwartet hatten, dass es auf EU-Ebene bearbeitet werde. Sollte der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen, ist mit einer zeitnahen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu rechnen. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass die relevanten Bestimmungen erst vier Jahre nach Inkrafttreten anzuwenden sind.

Zum Hintergrund: Bedruckte Lebensmittelverpackungen sind auf EU-Ebene reguliert, jedoch fehlen spezifische Vorgaben, wie z. B. konkrete Grenzwerte für den Übergang von Stoffen aus Druckfarben auf Lebensmittel. Die Druckfarbenindustrie sowie die gesamte Lebensmittelverpackungskette in Europa sprechen sich seit Jahren für eine harmonisierte Regelung für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien aus. In Ermangelung spezifischer gesetzlicher Vorgaben, hat der europäische Druckfarbenverband (EuPIA) Konzepte entwickelt und nachweislich erfolgreich implementiert, sodass bedruckte Lebensmittelverpackungen sicher sind. Dennoch plant das BMEL seit langem, eine deutsche „Druckfarbenverordnung“ als nationale Einzelmaßnahme umzusetzen.

2016 hatte Deutschland einen Entwurf an die Europäische Kommission notifiziert. Dabei hatten zehn EU-Mitgliedsstaaten sowie die Kommission ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Danach wollte die Kommission eine EU-Gesetzgebung über bedruckte Lebensmittelbedarfsgegenstände entwerfen und hatte Deutschland aufgefordert, sein nationales Verordnungsvorhaben zurückzustellen. Im Zuge der Arbeiten an der EU-Gesetzgebung über bedruckte Lebensmittelbedarfsgegenstände identifizierte die Kommission jedoch mögliche grundsätzliche Schwierigkeiten mit dem Rechtsrahmen, die zunächst untersucht werden, bevor die Arbeit an konkreten Einzelmaßnahmen fortgesetzt werden kann.

Der Vorrang dieses Projektes vor weiteren Einzelmaßnahmen ist im Sinne einer konsistenten europäischen Rechtsetzung verständlich und die Kommission ist bereits tätig. Aufgrund des veränderten Zeitplans auf europäischer Ebene, hat das BMEL jedoch seine ursprüngliche Verordnungsinitiative wieder aufgegriffen.

Kaum Verbesserungen

Der aktuelle Verordnungsentwurf weist gegenüber dem Stand von 2020 lediglich geringfügige Verbesserungen auf, wie eine verlängerte Übergangsfrist von vier Jahren, die es den Rohstoffherstellern ermöglichen soll, möglichst viele essenzielle Stoffe durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewerten zu lassen und damit die Voraussetzung zur Aufnahme auf die nach wie vor unvollständige Stoffliste zu schaffen. An der grundsätzlichen Problematik hat sich jedoch nichts geändert: Nur eine europäische Regelung kann der Realität der komplexen Warenströme im Binnenmarkt gerecht werden und somit die ökonomischen Ziele sowie ein einheitlich hohes Niveau des Verbraucherschutzes erreichen.

Aufgrund der etablierten Konzepte der EuPIA besteht kein nationaler Handlungsbedarf. Der VdL und der Lebensmittelverband Deutschland sprechen sich dafür aus, dass die Bundesregierung die EU-Kommission bei der Erarbeitung einer harmonisierten Regelung unterstützt und das nationale Vorhaben so lange zurückstellt. Die VdL-Bezirksgruppen stehen diesbezüglich in intensivem Austausch mit den für das Bundesratsverfahren relevanten Landesministerien.

EU-Regelung hat Vorteile

Auch die Bundesregierung erkennt den Vorrang einer europäischen Regelung an: Sollte die Europäische Kommission innerhalb der Übergangsfrist eine Einzelmaßnahme zu bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen vorlegen, so ist eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist vorgesehen. Der VdL wird sich daher zusammen mit seinen europäischen Partnern weiter dafür einsetzen, dass zeitnah eine europäische Regelung erarbeitet wird.

Teuer und untauglich - Ein Kommentar von Dr. Martin Kanert

Da will die scheidende Bundesregierung offensichtlich noch einen Erfolg in Sachen Verbraucherschutz vermelden: Ohne erkennbare Not bringt sie noch schnell eine Verordnung auf den Weg, die hoch umstritten, weil praxisuntauglich, binnenmarktwidrig und extrem kostenträchtig ist: die „Druckfarbenverordnung“. Und das, obwohl allen Beteiligten – auch der Bundesregierung selbst – klar ist, dass einzig eine Regelung auf EU-Ebene sinnvoll ist. Und die EU-Kommission ist bereits tätig: Sie befasst sich im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ohnehin intensiv mit der Neuordnung des regulatorischen Rahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien, in den eine europäische Regelung für Druckfarben mühelos eingepasst werden kann. Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat, der noch zustimmen muss, das auch so sieht und das Vorhaben abschmettert.

Dr. Christof Walter
ist Leiter Technik beim VdL
mit den Schwerpunkten Biozide,
Druckfarben und Produktinformationen.
walter@vci.de