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Buchbesprechung: Gesetze der Angst: Jenseits des Vorsorgeprinzips

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In den Medien finden sich oft Berichte, in denen dank moderner Analytik Stoffe in winzigsten Mengen, weit unter den gesetzlichen Grenzwerten, in der Umwelt nachgewiesen wurden. Mit Verweis auf das sogenannte „Vorsorgeprinzip“ wird dann oft ein Handlungsbedarf abgeleitet. 

Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die Funde von Filmkonservierungsmitteln in Freiburg in Konzentrationen weit unterhalb der Geringfügigkeitsschwellenwerte. Dies wirft zum einen die Frage auf, warum überhaupt Grenzwerte existieren und ob es wissenschaftlich sinnvoll ist, eine „Null“ zu fordern. Es stellt sich aber auch die Frage nach der Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips.

Da das Vorsorgeprinzip in verschiedenen Ländern und Rechtsbereichen zur Anwendung kommt, hat der amerikanische Rechtwissenschaftler und Harvard- Professor Cass R. Sunstein dessen Möglichkeiten und Grenzen in dem sehr lesenswerten Buch „Gesetze der Angst: Jenseits des Vorsorgeprinzips“ (Suhrkamp) analysiert. In der EU ist das Prinzip zum Beispiel in Art. 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt. Der Aussage, dass die Regulierung in Europa, im Gegensatz zu der in den USA, auf dem Vorsorgeprinzip beruht, widerspricht Sunstein gleich zu Beginn des Buches. Keine Gesellschaft kann, da ihre Ressourcen stets beschränkt sind, gegen alle Risiken Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, was nebenbei auch schon die einfachste Kritik am Vorsorgeprinzip darstellt. Daher unterscheiden sich die Länder vor allem in der Art der Vorsorge:

Während in Deutschland das Vorsorgeprinzip besonders häufig in der Umweltgesetzgebung zum Tragen kommt, findet es in den USA oft in der Sicherheitspolitik Anwendung, z.B. im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und der damit verbundenen Einschränkung von Bürgerrechten. Sunstein weist darauf hin, dass sich auch Präsident George W. Bush in seiner Begründung des zweiten Irak-Krieges letztlich auf eine Variante des Vorsorgeprinzips berufen hatte. Sunstein differenziert zwischen verschiedenen Formulierungen des Vorsorgeprinzips. Während es Versionen gibt, "gegen die keine vernünftige Person etwas einwenden könnte", kritisiert er sehr enge Formulierungen. Oft wird angeführt, dass viele wichtige Technologien, die den Menschen ein besseres oder gesünderes Leben ermöglichen (wie z. B. Antibiotika oder Flugzeuge), sich nicht etabliert hätten, wenn sie dem Vorsorgeprinzip unterworfen gewesen wären.

Sunstein argumentiert jedoch, dass das Vorsorgeprinzip in einer engen Formulierung gar nicht als Entscheidungsbasis für (regulatorisches) Handeln dienen kann, da jede mögliche Handlungsoption Risiken nach sich zieht.

Der Regenschirm als Lebensrisiko

Ein sehr anschauliches Beispiel verwendet der Soziologe Niklas Luhmann: „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, hat man das Risiko, ihn irgendwo liegenzulassen.“

Warum erscheint es aber oft so, dass das Prinzip eine klare Aussage macht? Nach Sunstein hat sich gezeigt, "dass es klar identifizierbare Eigenschaften des menschlichen Denkens gibt, die ihm fälschlicherweise den Anschein verleihen, Orientierung zu bieten." Das bedeutet, dass wir oft nur das Risiko einer einzigen Handlungsoption wahrnehmen und die anderen vernachlässigen. Welche Risiken wir wahrnehmen, ist abhängig von den jeweiligen Ängsten der Gesellschaft.

Wird eine chemische Substanz in der Umwelt gefunden, so wird in Deutschland meist nur die Gefahr durch die Anwesenheit des Stoffes gesehen und das Risiko, welches ein Verbot dieses Stoffes für relevante Anwendung nach sich zieht, ignoriert. Nach Ereignissen wie Terroranschlägen ist die diesbezügliche Risikowahrnehmung in der Öffentlichkeit extrem hoch, was leicht zur Akzeptanz einer unverhältnismäßigen Einschränkung von Bürgerrechten führen kann. Aufgrund dieser Defizite des Vorsorgeprinzips setzt sich Sunstein im zweiten Teil des Buches mit möglichen Verbesserungen und Lösungsansätzen auseinander.

Die aktuell im Bundestag stattfindenden Diskussionen zum Innovationsprinzip und dem Antrag der Grünen mit dem Titel „Vorsorgeprinzip als Innovationstreiber“ zeigt die Wichtigkeit einer sorgfältigen Analyse dieser Prinzipien. Zwei Schlüsse können aus den hier skizzierten Problemen bei der Verwendung des Vorsorgeprinzips gezogen werden: Wann immer eine starke gesellschaftliche Voreingenommenheit vorliegt, insbesondere bei Themen, die emotional aufgeladen sind, ist bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips äußerste Vorsicht geboten. Außerdem muss bei dem Verweis auf das Prinzip sehr genau auf die Formulierung des Vorsorgeprinzips geachtet werden. Andernfalls wird es leicht zum „Totschlag-Argument“ für regulatorische Maßnahmen. In der EU ist hierbei auf die Mitteilung der Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips aus dem Jahr 2000 zu verweisen, die klare Leitlinien für die Anwendung des Prinzips bietet.

Dr. Christof Walter 

 
Das Vorsorgeprinzip
Ist ein Prinzip der Umweltpolitik und Gesundheitspolitik. Danach sollen die denkbaren Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden. Es dient damit einer Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge. Eine einheitliche Definition dieses Begriffs existiert nicht. Dem Vorsorgeprinzip steht als Gegensatz das Wissenschaftsprinzip (auch Risikoprinzip genannt) gegenüber, nach dem nur solche Risiken betrachtet werden sollen, die wissenschaftlich belegbar sind.