Im September 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission Maßnahmen zur Beschränkung von absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffen. Die Verordnung (EU) 2023/2055, zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, verbietet den Verkauf von bestimmten Mikrokunststoffen und von Erzeugnissen, denen diese absichtlich zugesetzt wurden.
Bei der Herstellung bestimmter Druckfarben und Drucklacke (insbesondere derer auf Wasserbasis) werden Polymerdispersionen und bestimmte Zusatzstoffe verwendet, die möglicherweise unter die Definition von Mikrokunststoffen im Sinne der Verordnung fallen können. Das vorliegende Merkblatt geht hierauf näher ein.
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EuPIA-Merkblatt: Mikrokunststoffe in Druckfarben und Druckprodukten
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