Lacke & Farben aktuell

Serie: Unfälle vermeiden – Teil 3 Die richtige persönliche Schutzausrüstung

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Bereits seit einigen Jahren ist der VdL Kooperationspartner der BG RCI bei deren Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – Gesund Arbeiten!“ So sollen die Mitgliedsunternehmen bei einer signifikanten Senkung des Arbeitsunfallrisikos und einer Minimierung der Arbeitsunfälle unterstützt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten findet auch eine Betrachtung der für die Lack- und Druckfarbenindustrie relevanten Unfallrisiken statt.

Immer wieder ereignen sich in den Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie Unfälle, bei denen sich das Fehlen oder das falsche Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) als Unfallursache erweist. Eine Sensibilisierung der Mitgliedsunternehmen zur richtigen Auswahl der Schutzausrüstung und zur Steigerung der Akzeptanz bei den Mitarbeitenden soll dazu beitragen, Unfälle zu reduzieren.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bei der Herstellung von Lacken, Farben und Druckfarben können Gefährdungen für die Beschäftigten auftreten, gegen die der Gefährdungsbeurteilung folgend geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Häufig ist es nicht möglich, diese Gefährdungen rein durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu verhindern. Gemäß dem sogenannten STOP-Prinzip (Substitution – technische Schutzmaßnahme – organisatorische Maßnahme – Persönliche Maßnahme) sind in diesen Fällen Maßnahmen in Form einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu ergreifen. Die Bereitstellung der PSA hat hierbei nach Arbeitsschutzgesetz durch den Arbeitgeber zu erfolgen, der ebenfalls verpflichtet ist, die erforderlichen Informationen zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte PSA zu nutzen, vor jeder Nutzung auf Funktionalität zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden.

Bei der Lack- und Druckfarbenherstellung sind insbesondere Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe (Ableitfähigkeit), Schutzhandschuhe (Chemikalienbeständigkeit, Stechschutz) und Schutzbrillen die häufigsten benötigten persönlichen Schutzausrüstungen. Je nach Tätigkeit können auch Atemschutzgeräte, Kopfschutz oder Gehörschutz nötig sein.

Weiterführende Informationen zur Auswahl der geeigneten Schutzausrüstung finden sich in den relevanten DGUV-Regeln und Informationen, wie beispielsweise:

· DGUV-Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz

· DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe

· DGUV-Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstung.

Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Schutzwirkung der PSA für die jeweilige Tätigkeit angemessen ist. So kann je nach Arbeitsschritt und Gefährdung eine Anpassung der PSA nötig sein, damit Unfälle vermieden werden.

Eine große Rolle spielt außerdem die Akzeptanz der Schutzausrüstung durch die Mitarbeitenden selbst. Stört die Schutzausrüstung den Arbeitsablauf oder bietet einen geringen Tragekomfort, besteht die Gefahr, dass sie nicht wie notwendig getragen wird und sich gerade hierdurch Unfälle ereignen. Daher ist es ratsam, dem Mitarbeitenden verschiedene Varianten der Schutzausrüstung zur Auswahl zu stellen, damit dieser beispielsweise die für ihn passenden Schuhe oder für ihn am besten geeignete Schutzbrille auswählen kann.

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit kann der Informationsordner „Verantwortung übernehmen – Sicher Arbeiten in der Lack- und Druckfarbenindustrie“ bieten, den der VdL gemeinsam mit der BG RCI im Rahmen der Vision Zero- Kooperation erstellt hat und der für alle Mitgliedsunternehmen kostenlos in der Geschäftsstelle zu beziehen ist.


 

 

Kathrin Mohr

Technische Referentin für die Themen
Druckfarben, Pulverlacke, Autoreparaturlacke,
Umweltschutz und Anlagensicherheit

Tel.: 069 2556 1708
eMail: mohr@vci.de