Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft unter dem Green Deal hat die Kommission Ende 2022 die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgestellt, über die nun im EU-Parlament intensiv diskutiert wird. Über 2700 Änderungsanträge wurden eingebracht, von denen mancher eher einen Schritt zurück als nach vorne darstellen würde. Neben dem Fokus auf das Design for Recycling sollten wichtige Stellschrauben bei den Recyclingprozessen nicht ungenutzt bleiben.
An dieser Stelle war bereits über den Entwurf der Kommission berichtet worden (WSF 19), der unter anderem die Umwandlung der ursprünglichen Richtlinie in eine Verordnung vorsieht und neben Vorgaben zu Kennzeichnungsvorschriften und Mindestrezyklatanteilen für Kunststoffverpackungen auch Kriterien für rezyklierbare Verpackungen festlegt.
Laut Artikel 6 muss künftig jede Verpackung rezyklierbar sein. Dies ist erfüllt, wenn unter anderem:
- ein „Design for Recycling“ vorliegt ∙ die Verpackungen effektiv und effizient getrennt gesammelt werden
- sie nach bestimmten Abfallströmen sortiert werden, ohne dass die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme beeinträchtigt wird
- sie so recycelt werden können, dass die entstehenden Sekundärrohstoffe von ausreichender Qualität sind, um die Primärrohstoffe zu ersetzen und sie in großem Umfang recycelt werden können
Intensive Diskussion im Parlament
Die Erfüllung dieser Kriterien wird die gesamte Kette vor große Herausforderungen stellen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben für das Design for Recycling relevant, welche im Rahmen von delegierten Rechtsakten erst noch festgelegt werden sollen. Aktuell wird die Verordnung im Parlament diskutiert, über 2700 Änderungsanträge wurden dabei eingebracht. Unter diesen finden sich viele vernünftige Anträge, z.B. die Forderung, dass der verpflichtende Mindestrezyklatgehalt des Kunststoffanteils von Verpackungen nicht für Druckfarben, Beschichtungen oder Klebstoffe gilt, da diese keine Kunststoffe sind, und ein solcher Rezyklatgehalt nach aktuellem Stand der Technik gar nicht umsetzbar wäre.
Veraltete Vorschläge streichen
Aber es finden sich auch Anträge, die eher einen Schritt zurück darstellen würden. So wird unter anderem die ursprüngliche Idee, mit unflexiblen Negativlisten zu arbeiten, die keinen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, wieder aufgegriffen. Die Kommission hatte diese Idee aus guten Gründen verworfen. Ferner wurden Anträge eingereicht, welche druckfarbenspezifische Parameter für das Design for Recycling beinhalten. Hierbei finden sich Vorschläge, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder mit anderen Rechtsbereichen – wie der Lebensmittel- sicherheit – in Konflikt stehen, da wichtige Technologien, wie z.B. Barrierebeschichtungen zum Schutz der Lebensmittel, weiterhin möglich sein müssen.
Rechtsbereiche trennen
Insgesamt befassen sich mehrere Änderungsanträge mit Fragen, die in den Geltungsbereich des Chemikalienrechts oder der Lebensmittelkontaktmaterialien fallen, sodass die Gefahr besteht, Grenzen zwischen den verschiedenen Rechtssystemen zu verwischen. Dabei ist es entscheidend, die verschiedenen Rechtsbereiche klar zu trennen, um Regelungswirrwarr, das unweigerlich zu unerwünschten und unvorhersehbaren Folgen führen würde, zu vermeiden. Alle Aspekte der Lebensmittel- sicherheit sollten im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien behandelt werden. Um den inneren Zusammenhang zu gewährleisten, wäre es außerdem wichtig, dass die Überarbeitung der Rahmenverordnung nicht weiter aufgeschoben, sondern im gleichen Zeitrahmen wie die Verpackungsvorschriften vorgelegt wird.
Deinking-Schritte in Recyclingprozessen etablieren
Die Produkte der Lack- und Druckfarbenindustrie spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einer zirkulären Wirtschaft. Damit sie ihre Funktion erfüllen können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kreislaufwirtschaft gesamtheitlich gedacht wird. Das bedeutet, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte betrachtet werden muss. Natürlich ist das Design for Recycling ein wichtiger Eckpfeiler, um eine zirkuläre Wirtschaft zu erreichen. Es liegt jedoch in der Natur der Kreislaufwirtschaft, dass alle beteiligten Akteure zusammenarbeiten und ihren Teil zur Verbesserung der Recyclingrate beitragen müssen.
Dies betrifft die Designphase, aber auch die Optimierung der Recyclingprozesse sowie das effiziente Sammeln und Sortieren. Dabei muss insbesondere das Zusammenspiel von Bedruckung und Recyclingprozess gesamtheitlich in den Blick genommen werden: Um Rezyklate von hoher Qualität zu erhalten, ist es wichtig, die Bedruckung über einen sogenannten Deinking-Prozess vor dem Recycling aus dem Prozess zu entfernen. Solche Deinking-Verfahren sind bereits im Recycling grafischer Papiere etabliert und entsprechen dort dem technischen Standard. Diese müssen auch im Bereich des Kunststoffrecyclings etabliert werden. Dies wäre ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Koordiniert über die EuPIA stehen die verschiedenen nationalen Verbände, unter anderem der VdL, mit den jeweiligen zuständigen Europaabgeordneten in Kontakt, um dafür zu werben, mit der Revision der Verpackungen und Verpackungsabfälle mit den richtigen Maßnahmen einen klaren Schritt nach vorne in Richtung einer funktionalen zirkulären Wirtschaft zu machen.