Lacke & Farben aktuell

Konservierungsmittel - Befremdliche Bewertungspraxis

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ECHA-Ausschuss für Risiko-Bewertung ignoriert Unterschiede der einzelnen Stoffe

Isothiazolinone sind eine wichtige Gruppe von Konservierungsmitteln zum Schutz von Farben und Lacken. Da Menschen vereinzelt auf diese Stoffe allergisch reagieren, werden sie stets nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ eingesetzt. Um Allergiker zu schützen, hat sich die Branche außerdem gemäß der VdL-Richtlinie 01 verpflichtet, auf dem Etikett auf eine Verwendung hinzuweisen.

Erhebliche Unterschiede

Dass auch im Rahmen der harmonisierten Einstufung Grenzwerte abgeleitet werden, damit Verbraucher keine Allergien entwickeln und Allergiker rechtzeitig gewarnt werden, ist sinnvoll und richtig. Sehr fragwürdig ist allerdings, dass dabei die Unterschiede zwischen den Stoffen vom Ausschuss für Risikobewertung der ECHA (RAC) komplett ignoriert werden: Die hautsensibilisierende Potenz, welche sich gemäß OECD Leitlinie 429 bestimmen lässt, ist nämlich sehr unterschiedlich. Für CIT/MIT wurde – völlig korrekt – ein spezifischer Grenzwert von 15 ppm abgeleitet. Für das 170-mal schwächere MIT wurde dann folgerichtig ein höherer Wert von 600 ppm vorgeschlagen. Völlig überraschend entschied aber der RAC auch hier, den Grenzwert bei 15 ppm festzulegen. Für das ebenfalls im Vergleich zu CIT/MIT 170-mal schwächere MBIT ergab sich ein ähnliches Bild: Polen schlug 1000 ppm vor, der RAC entschied sich erneut für 15 ppm. Analog lief es schließlich bei OIT (siehe Grafik).

Diese Praxis ist wissenschaftlich mehr als befremdlich, schließlich sind die Grenzwerte ja gerade dazu da, um unterschiedliche toxikologische Eigenschaften abzubilden.

Zukünftige Praxis?

Mit Sorge blickt die Branche nun auf die Zukunft des Stoffes BIT, dessen sensibilisierende Wirkung über 2500-mal schwächer als CIT/MIT ist. War die Festlegung von 15 ppm für MIT und MBIT bereits unverständlich, so wäre sie für BIT schlicht absurd. Diese Gleichschaltung wäre weder toxikologisch noch im Hinblick auf den Verbraucherschutz sinnvoll. Ein Vergleich mag dies verdeutlichen: Wie sinnvoll wäre es, wenn eine Standard-Batterie (1,5 V) und ein Hochspannungskabel mit 2500 Volt den gleichen Warnhinweis tragen müssten? Der VdL macht sich daher dafür stark, dass sich in der zukünftigen Bewertungspraxis die unterschiedlichen toxikologischen Eigenschaften auch in den abgeleiteten Grenzwerten widerspiegeln.

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