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Seit 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen können von den neuen Möglichkeiten steuerlicher Forschungsförderung profitieren. Das Volumen für die Jahre 2021 bis 2024 wird auf rund 5 Milliarden Euro geschätzt - und auch die Farbenhersteller probieren die Förderung aus.

Seit 2020 können Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten neben der klassischen Projektförderung auch steuerlich fördern lassen. Anders als Fördergelder, die in den meisten Fällen selbst wieder besteuert werden müssen, wird die Forschungszulage auf die fürs Unternehmen festgestellte Steuerlast angerechnet. Weitere Vorteile: Insbesondere das Forschungsthema, aber auch Umfang und hilfreiche Partner oder Auftragnehmer bestimmt das Unternehmen selbst.

Steuerliche Forschungsanreize sollen nicht zuletzt den Standort Deutschland attraktiver machen. Eine Win-Win-Situation, sagen Experten. Es steht damit ein technologieoffenes und für alle Unternehmen zugängliches Instrument zur Verfügung, gleichzeitig sollen Kosten des Staates durch Innovationen, neue Arbeitsplätze und einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort am Ende wieder ausgeglichen werden. Die Verbände haben sich daher seit langem für eine derartige Forschungsförderung eingesetzt.

Die Idee kann sofort starten

Dieses Instrument ermöglicht es jedem Unternehmer, die strategische Ausrichtung der eigenen Forschung selbst festzulegen. Er ist nicht mehr eingeengt auf in Förderrichtlinien vorgeschriebene Förderziele. Der Inhaber muss nicht mit großen Unternehmen gemeinsame Sache machen, um etwas aus größeren Fördertöpfen zu ergattern. Notwendige Anträge können auch nach dem Projektstart noch gestellt werden.

Jetzt gilt es, dieses flexible Instrument in den Unternehmen zu nutzen und sich mit VdL und VCI für eine möglichst unbürokratische Umsetzung einzusetzen. Das Verfahren muss den Anforderungen aus der Unternehmenspraxis gerecht werden. Dies ist aus Sicht des VdL gerade für die mittelständischen Unternehmen der Farbenindustrie wichtig.

Eigenbetriebliche Forschung

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) bezweckt insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einzuführen, ist aber nicht auf KMU begrenzt. Die Forschung im eigenen Betrieb kostet in erster Linie Personal. Für die FuE- Personalausgaben, welche sich aus dem Bruttolohn ergänzen, um die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für das FuE-Personal berechnen, liegt der Fördersatz bei 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Eigenleistungen eines Einzelunternehmers können mit 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen ansetzen.

Auftragsforschung

Unternehmen können auch Forschungsaufträge an Dritte vergeben. Der Auftragnehmer kann eine Universität, ein Forschungsinstitut oder ein anderes Unternehmen sein, solange der Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein liegt. Die förderfähigen Aufwendungen liegen für die Auftragsforschung bei 60 % des vom Auftraggeber gezahlten Entgelts.

Forschung und Entwicklung

Die im Rahmen der Steuerlichen Forschungsförderung betrachten FuE-Kosten können aus der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder aus der experimentellen Entwicklung stammen. Als „FuE-Tätigkeit“ gilt grundsätzlich die Summe der Aktionen, die neue  Erkenntnisse gewinnen sollen. Die im Rahmen eines Projekts durchgeführte FuE-Tätigkeit muss zu Erkenntnissen führen, die für das Unternehmen neu sind und im betreffenden Wirtschaftszweig noch nicht genutzt werden.

Verfahren

In einem ersten Schritt muss eine externe Stelle feststellen, ob das Vorhaben grundsätzlich eine Forschung und Entwicklung darstellt. Diese Feststellung ist für die Finanzämter bindend.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulagen ist, ebenso wie die Antragsunterlagen, hier zu finden: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Die Forschungszulage muss im 2. Schritt beim Finanzamt beantragt werden und wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Sollte die Forschungszulage höher als die Steuerschuld sein, so wird sie als Steuererstattung ausgezahlt. Damit können auch FuE-Vorhaben von Unternehmen gefördert werden, die sich in einer Verlustphase befinden. 

Gute Erfahrungen bei Remmers

Die Remmers Gruppe AG ist schon einen Schritt weiter und hat sich in die Vorgaben eingearbeitet. Das Unternehmen hat dutzende Projekte zu rund 10 Clustern zusammengefasst, für die nun Förderungen beantragt werden.

Als Herausforderung hat sich die konsequente Stundenerfassung herausgestellt. „Das macht im Detail nicht immer Spaß, lohnt sich aber, wenn gefördert wird“, zieht Dr. Markus Boos, FuE-Bereichsleiter bei Remmers, Bilanz. „Der positive Effekt ist, dass wir ab dem Wirtschaftsjahr 2020 Geld für Forschungsausgaben erhalten können, die wir sowieso getätigt hätten. Die FuE-Abteilung war selbst der Treiber im Unternehmen."

Das Angebot sei niedrigschwellig und nicht sonderlich kompliziert, deshalb empfiehlt Markus Boos den Branchenunternehmen: „Versuchen Sie es einfach!“