Lacke & Farben aktuell

„Vom Hof auf den Tisch“ bekräftigt Notwendigkeit von harmonisierten EU-Regelungen

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Mit Einführung einer kreislaufbasierten und nachhaltigen Bioökonomie will die EU zu einem globalen Vorreiter für Nachhaltigkeit werden. Dabei wird betont, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen – von der Erzeugung bis zu den Endverbrauchern.

Die EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ als Teil des Green Deals erkennt an, dass Lebensmittelverpackungen für die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme eine Schlüsselrolle spielen. Lacke und Druckfarben haben daran einen wesentlichen Anteil, schließlich könnten Lebensmittelverpackungen ohne eine entsprechende Bedruckung weder vermarktet werden, noch würden sie den rechtlichen Kennzeichnungsvorgaben entsprechen. Im Zuge der Strategie plant die Kommission den Rechtsrahmen für Lebensmittelkontaktmaterialien (die Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004), der auch für bedruckte Lebensmittelverpackungen maßgeblich ist, einer Evaluierung zu unterziehen.

Druckfarbenindustrie fordert spezifische harmonisierte Regelungen

Seit langem fordert die Druckfarbenindustrie die EU-Kommission auf, eine spezifische EU-Gesetzgebung über bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien zu erlassen. Die Kommission hatte bereits 2016 eine solche Gesetzgebung angekündigt. Im Zuge der Arbeiten wurden jedoch potenzielle grundsätzliche Defizite des bestehenden Rechtsrahmens identifiziert. Deshalb hat sich die Kommission entschlossen, zunächst den Rechtsrahmen einer Revision zu unterziehen, bevor die Arbeit an entsprechenden spezifischen Verordnungen fortgeführt wird. Da der Rechtsrahmen im Kern über 40 Jahre alt ist und viele neuere Entwicklungen, wie z. B. die systematische Erzeugung von Daten zur Toxikologie chemischer Stoffe durch REACH, nicht berücksichtigt, ist dies im Sinne einer konsistenten europäischen Rechtsetzung nachvollziehbar.

Revision der Rahmenverordnung gestartet

In der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie ist nun konkret eine Überarbeitung der Rahmenverordnung für 2022 vorgesehen. Um diesen ambitionierten Zeitplan erfüllen zu können, hat die EU-Kommission bereits mit der Evaluierung begonnen: Ende 2020 hat sie eine öffentliche Konsultation zum Rechtsrahmen gestartet. Darin erkennt sie an, dass das bisherige Positivlistenkonzept – das z. B. bei Kunststoffen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, zum Tragen kommt – an seine Grenzen gestoßen ist und daher modernere Ansätze der Risikobewertung geprüft werden müssen.

Sowohl der europäische Druckfarbenverband EuPIA, als auch die Packaging Ink Joint Industry Task Force, eine europäische Plattform, in welcher die Mitglieder der Lieferkette für bedruckte Lebensmittelverpackungen organisiert sind, haben sich an der Kon­­sultation beteiligt und stehen für einen weiteren Dialog mit der Kommission zur Verfügung.

Verpackungskette fordert zeitnahe Erarbeitung spezifischer Einzelmaßnahmen

Die Druckfarbenindustrie und die gesamte Verpackungskette unterstützen die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um eine zeitgemäße europäische Rechtsetzung. Jedoch ist es wichtig, den Rechtsrahmen nicht komplett zu revidieren, sondern die Priorität auf die zeitnahe Entwicklung spezifischer Maßnahmen, insbesondere für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien, zu legen. Dabei sollten moderne Konzepte der Risikobewertung und die Möglichkeit von Eigenbewertun­gen durch die Industrie berücksichtigt werden. Solche Konzepte wurden von EuPIA bereits erarbeitet und erfolgreich entlang der gesamten Lieferkette implementiert, um die Sicherheit bedruckter Lebensmittelverpackungen zu gewährleisten.


Kommentar: Unverständlicher Alleingang Deutschlands

von Dr. Martin Kanert, VdL- Hauptgeschäftsführer

Vor dem Hintergrund der umfangreichen europäischen Aktivitäten scheint es unverständlich, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiterhin an seinem Vorhaben festhalten will, eine nationale Regelung für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien, die sogenannte Druckfarbenverordnung, zu erlassen. Der aktuelle Entwurf basiert auf einem veralteten Positivlistenkonzept. Dieses würde der von der Corona-Krise stark betroffenen Industrie immense Kosten auferlegen und ist nicht praxistauglich. Ferner kann eine nationale Verordnung den komplexen Warenströmen innerhalb der EU nicht gerecht werden und läuft somit den Prinzipien des Binnenmarktes zuwider.

Nach Auffassung der Druckfarbenindustrie sind einzig harmonisierte europäische Vorschriften für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien sinnvoll. Der VdL fordert das Ministerium daher auf, nationale Alleingänge zu unterlassen und sich stattdessen konstruktiv an der Überarbeitung des Rechtsrahmens auf EU-Ebene zeitnah zu beteiligen.
 


Der neue Onepager „Vom Hof auf den Tisch“ zu den Politikfeldern des Green Deals thematisiert nachhaltige Lebensmittelsysteme: Deutsche Version / English Version­


Lucas Schmidt-Weihrich
ist Referent für Public Affairs
beim VdL.
schmidt-weihrich@vci.de

Dr. Christof Walter
ist Leiter Technik beim VdL
mit den Schwerpunkten Biozide,
Druckfarben und Produktinformationen.
walter@vci.de