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Einfache Maßnahmen für Gefahrstoffe

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Im Rahmen der BG RCI-Kooperation „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten“ befasst sich der VdL regelmäßig mit für die Mitgliedsunternehmen relevanten Themen zur Arbeitssicherheit. Ein wichtiges Instrument zur Erkennung und Abwehr von Gefahren für die Mitarbeitenden bildet die Gefährdungsbeurteilung.

Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen beim Umgang mit Gefahrstoffen kann das EMKG – das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ – leisten. Das durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelte EMKG unterstützt Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und soll insbesondere Klein- und Mittelbetriebe ansprechen. So wird der Anwender anhand von einer Kombination aus leicht zugänglichen Parametern und Sicherheitsdatenblättern durch Betrachtungen des eigenen Betriebs bei der Beurteilung von Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen unterstützt. Zusätzlich können passende Maßnahmen zur Beherrschung der potenziellen Gefahren definiert werden. Neben dem direkten Kontakt mit Gefahrstoffen werden auch Brand- und Explosionsgefährdungen betrachtet. Das EMKG schließt mit einem abgestuften Konzept, das sich in mehrere Maßnahmenstufen untergliedert. Die Mindeststandards werden in Stufe 1 aufgeführt. Diese enthält grundlegende Schutzmaßnahmen zu Lüftung, Lagerung, Brandschutz, Hygiene und Organisation und bezieht sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Sollten weitere Schutzmaßnahmen notwendig sein, greifen die weiteren Maßnahmestufen. So befasst sich Stufe 2 mit der Freisetzung von Gefahrstoffen an der Entstehungsquelle, dem Hautkontakt und dem Auftreten von Zündquellen und zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen. Stufe 3 beschäftigt sich mit Arbeitsverfahren im geschlossenen System und einem hohen Brandrisiko. Für alle Maßnahmenstufen hat die BAuA Schutzleitfäden entwickelt, die die einzelnen Stufen konkretisieren: BAuA – Einfaches Maßnahmenkonzept (EMKG) – Schutzleitfäden konkretisieren die EMKG Maßnahmenstufe – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Für den Expositionsweg Inhalation ist das EMKG als nichtmesstechnische Ermittlungsmethode zugelassen; bei Umsetzung der Maßnahmen können Arbeitsplatzmessungen entfallen.

Bestimmung der Maßnahmen mittels EMKG am Beispiel Gefährdungsweg Haut

Bei der Bestimmung erforderlicher Maßnahmen für den Hautkontakt mit Gefahrstoffen sind zunächst die Vorgaben der Maßnahmenstufe 1 zu beachten, die in dem Leitfaden SLF 120 Organisations- und Hygienemaßnahmen „Haut“ zu finden sind. Anschließend wird anhand der im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten H-Sätze die Gefährlichkeitsgruppe bestimmt. Je nach Einstufung des betrachteten Gefahrstoffes wird dieser in die Gefährlichkeitsgruppen eingestuft. Im zweiten Schritt ist dann die Größe des Hautkontaktes zu berücksichtigen, wobei persönliche Schutzausrüstung zunächst außer Acht gelassen wird. Es wird beispielsweise unterschieden zwischen Spritzern und einer großen Kontaktfläche. Zur Festlegung der Maßnahmenstufe muss dann in einem letzten Schritt die Wirkdauer betrachtet werden. Unterschieden wird zwischen einem kurzen Hautkontakt und einem langen Hautkontakt von mehr als 15 Minuten. Durch die Kombination der Ergebnisse kann nun mittels der Vorgaben des EMKG die Maßnahmenstufe abgeleitet und entschieden werden, ob die Anwendung des Leitfadens SLF 120 ausreichend ist, oder beispielsweise auch Leitfaden 250 Erweiterter Maßnahmebedarf „Haut“ zu beachten ist.

Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Homepage der Baua. Hier können kostenlos die verschiedenen Leitfäden zu den Themen Einatmen, Hautkontakt, Brandgefahren und Explosionsschutz sowie Augenkontakt heruntergeladen werden. Weitere Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen finden sich auch im VdL Informationsordners „Verantwortung übernehmen – Sicher Arbeiten in der Lack- und Druckfarbenindustrie“, der digital über die VdL-Mitgliederplattform zum Download zur Verfügung steht oder kostenfrei in der VdL-Geschäftsstelle bestellt werden kann.

Kathrin Mohr

Technische Referentin für die Themen
Druckfarben, Pulverlacke, Autoreparaturlacke,
Umweltschutz, Arbeits- und Anlagensicherheit

Tel.: 069 2556 1708
eMail: mohr@vci.de