Im Rahmen der BG RCI-Kooperation „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten“ befasst sich der VdL regelmäßig mit für die Mitgliedsunternehmen relevanten Themen zur Arbeitssicherheit. Ein wichtiges Instrument zur Erkennung und Abwehr von Gefahren für die Mitarbeitenden bildet die Gefährdungsbeurteilung.
Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen beim Umgang mit Gefahrstoffen kann das EMKG – das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ – leisten. Das durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelte EMKG unterstützt Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und soll insbesondere Klein- und Mittelbetriebe ansprechen. So wird der Anwender anhand von einer Kombination aus leicht zugänglichen Parametern und Sicherheitsdatenblättern durch Betrachtungen des eigenen Betriebs bei der Beurteilung von Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen unterstützt. Zusätzlich können passende Maßnahmen zur Beherrschung der potenziellen Gefahren definiert werden. Neben dem direkten Kontakt mit Gefahrstoffen werden auch Brand- und Explosionsgefährdungen betrachtet. Das EMKG schließt mit einem abgestuften Konzept, das sich in mehrere Maßnahmenstufen untergliedert. Die Mindeststandards werden in Stufe 1 aufgeführt. Diese enthält grundlegende Schutzmaßnahmen zu Lüftung, Lagerung, Brandschutz, Hygiene und Organisation und bezieht sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Sollten weitere Schutzmaßnahmen notwendig sein, greifen die weiteren Maßnahmestufen. So befasst sich Stufe 2 mit der Freisetzung von Gefahrstoffen an der Entstehungsquelle, dem Hautkontakt und dem Auftreten von Zündquellen und zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen. Stufe 3 beschäftigt sich mit Arbeitsverfahren im geschlossenen System und einem hohen Brandrisiko. Für alle Maßnahmenstufen hat die BAuA Schutzleitfäden entwickelt, die die einzelnen Stufen konkretisieren: BAuA – Einfaches Maßnahmenkonzept (EMKG) – Schutzleitfäden konkretisieren die EMKG Maßnahmenstufe – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Für den Expositionsweg Inhalation ist das EMKG als nichtmesstechnische Ermittlungsmethode zugelassen; bei Umsetzung der Maßnahmen können Arbeitsplatzmessungen entfallen.