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Druckfarben in Lebensmittelverpackungen

|   Branchenziel 1

Weder PFAS noch BPA kommen in Druckfarben oder -lacken für Lebensmittelverpackungen zum Einsatz. Vor diesem Hintergrund könnte man erwarten, dass entsprechende Regelungen die Branche kaum betreffen. Diese Annahme greift jedoch zu kurz: Je komplexer die Regulierung, desto häufiger sehen sich Unternehmen entlang der Lieferkette mit Anforderungen konfrontiert, analytisch nachzuweisen, was bereits bekannt ist. Die aktuellen Beispiele zeigen jedoch, dass sich durch ein gemeinsames Verständnis praktikable Lösungen entwickeln lassen.

Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bereitet derzeit der gesamten Lieferkette Kopfzerbrechen. Die Regelungen zu PFAS in „Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“ sind dabei nur ein Aspekt – allerdings einer, der besonders intensiv diskutiert wird. Nach der Verordnung dürfen entsprechende Verpackungen ab dem 12. August nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oberhalb festgelegter Konzentrationen enthalten.

Eine Vorgabe spezifisch für „Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“ macht rechtssystematisch keinen Sinn: Im Rahmen der PPWR stehen Umweltaspekte und Recyclingfähigkeit im Vordergrund, nicht der Verbraucherschutz oder die Migration in Lebensmittel – dafür ist das Lebensmittelkontaktmaterialienrecht zuständig. Hinzu kommt, dass der Rechtstext innerhalb der Lieferkette teilweise so interpretiert wurde, dass auf mehreren Stufen aufwendig analytisch nachgewiesen werden müsste, dass Grenzwerte unterschritten werden – selbst dann, wenn auf keiner Stufe PFAS eingesetzt wurden. Dies würde zu erheblichem und vermeidbarem Aufwand und Kosten führen.

Lieferantenerklärungen sollen für Klarheit sorgen
EuPIA hat daher frühzeitig empfohlen, für Druckfarben im Lebensmittelkontaktbereich über entsprechende Lieferantenerklärungen sicherzustellen, dass PFAS nicht absichtlich eingesetzt werden. Liegen belastbare Nachweise vor, dass keine gezielte Verwendung erfolgt, können die Druckfarben zur Herstellung PPWR-konformer Verpackungen eingesetzt werden – ohne zusätzliche analytische Untersuchungen. Diese Position wurde auf europäischer Ebene mit der Packaging Joint Industry Task Force (PIJITF) sowie in Deutschland gemeinsam mit den Verbänden der Verpackungskette unter Koordination des Lebensmittelverbands Deutschland abge- stimmt. Damit konnte ein praxistauglicher Ansatz entlang der gesamten Lieferkette etabliert werden.

Deutsche Fassung der EuPIA Position: Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. | EuPIA-Positionspapier PPWR

Verwirrung in der Lieferkette auch bei Bisphenol A
Ein vergleichbarer Sachverhalt zeigt sich beim Thema Bisphenol A (BPA): Die Verordnung (EU) 2024/3190 untersagt den Einsatz von Bisphenol A und seinen Derivaten bei der Herstellung von
Lebensmittelkontaktmaterialien; die Übergangsfrist endet am 20. Juli 2026. Da der Stoff in Spuren ubiquitär vorkommt, verzichtet die EU-Kommission bewusst auf einen festen Grenzwert und stellt stattdessen auf das Verbot des absichtlichen Einsatzes ab. Unvermeidbare Spuren beeinträchtigen daher nicht die Konformität; analytische Prüfungen sind nicht zwingend erforderlich.

Obwohl dies in den offiziellen FAQ-Dokumenten der Kommission ausdrücklich klargestellt wird, werden innerhalb der Lieferkette – unter anderem seitens des Handels – vereinzelt dennoch
Analysen gefordert. Dabei gilt: In Druckfarben und Lacken für Lebensmittelverpackungen werden weder BPA noch seine Derivate eingesetzt. Die Branche stellt im Rahmen der Guten
Herstellungspraxis (GMP), durch sorgfältige Rohstoffauswahl und moderne Risikobewertungsansätze sicher, dass die Rückstände so weit wie möglich minimiert werden. Gleichwohl kann
BPA aufgrund seiner allgegenwärtigen Verbreitung in minimalen Spuren über Rohstoffe eingetragen werden, beispielsweise durch Innenbeschichtungen von Gebinden, in denen die
Rohstoffe transportiert werden.

Auch in diesem Fall ist es gelungen, durch den Dialog der beteiligten Verbände sowie durch entsprechende Informationen von EuPIA und VdL ein gemeinsames Verständnis innerhalb
der Lieferkette zu schaffen und eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen.

VdL Kundeninformation zu BPA in Druckfarben und Lacken: Link zur Kundeninformation

Dr. Christof Walter

Geschäftsführer

Tel.: 069 2556 1719
eMail: walter@vci.de

 

 

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