Mit der Verordnung (EU) 2024/3190 wird die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und seinen Derivaten bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verboten.
BPA (oder seine Derivate) werden in Druckfarben oder Lacken für Lebensmittelkontaktmaterialien nicht absichtlich verwendet. Da BPA in Spuren jedoch ubiquitär ist, lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass Rückstände als Verunreinigungen in bestimmten Rohstoffen vorhanden sein können. Diese Kundeninformation erläutert, was die Industrie unternimmt, um die Rückstände weiter zu minimieren und zeigt auf, dass der Nachweis der Konformität durch Belege erfolgen kann, dass BPA bei der Herstellung der Druckfarben oder Lacke nicht verwendet wurde.
