Die EU-Kommission hat Ende Februar 2025 ein Paket zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen veröffentlicht (Richtlinie COM(2025) 80 final und Richtlinie COM(2025) 81 final). Dies steht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des „Clean Industrial Deal“ (CID), der die Belange der Industrie stärker berücksichtigen und von Berichtspflichten entlasten soll. Während die Richtlinie zur zeitlichen Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungsfristen der CSDDD und CSRD bereits am 16.4.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde („stop the clock“) und nun von den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2025 umgesetzt werden muss, müssen Rat und EP den inhaltlichen Änderungen noch zustimmen.
Vor allem der Mittelstand soll formal von Nachhaltigkeitsberichtspflichten befreit und die Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten insgesamt in einem zusammengefassten Verfahren („Omnibus“) entschärft und verschoben werden. Damit hat die Kommission auch auf heftige Beschwerden vieler Wirtschaftsverbände reagiert und erhofft sich durch die Erleichterungen eine Reduzierung der Bürokratielasten um ca. 25 Prozent und für KMU gar um 35 Prozent; insbesondere Überschneidungen sollen so beseitigt werden. Die wichtigsten Änderungen ergeben sich für CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie, wir haben dies hier in einer Übersicht zusammengefasst: