Lacke & Farben aktuell

Entlastung bei unpraktikablen CLP-Vorgaben?

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Die Europäische Kommission hat mit dem „Chemicals Simplification Omnibus“ auch einen Vorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung vorgelegt. Für die Lack- und Druckfarbenindustrie steht dabei vor allem die dringend notwendige Entlastung bei den Etikettierungs- und Werbe- vorgaben im Mittelpunkt.

Die im Jahr 2024 beschlossene CLP-Revision hat Kennzeichnungsauflagen eingeführt, die die Umstellung von nahezu allen Etiketten mit sich bringen. Das bedeutet: Zwischen 1.500 und 10.000 Etiketten pro Firma müssen neu gestaltet werden. Vorgedruckte Bestände können nicht mehr genutzt und müssen entsorgt werden, was schnell fünfstellige Beträge pro Produktreihe kostet. Hinzu kommen Investitionen in neue Etikettier- Anlagen, zusätzliche Lagerflächen für hunderte Varianten und Anpassungen der IT-Systeme.

Etikettierung: Aktuell ein enormer Aufwand
Der finanzielle Aufwand ist enorm: Je nach Sortiment liegen die Gesamtkosten pro Unternehmen zwischen 500.000 Euro und drei Millionen Euro – zusätzlich entsteht personeller Mehraufwand für mehrere Vollzeitstellen über Jahre hinweg. 

VdL, CEPE und ihre Partner haben sich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission im Rahmen der versprochenen Vereinfachungen auch dieses Thema adressiert. Nicht zuletzt haben auch zahlreiche detaillierte Rückmeldungen aus den VdL-Mitgliedsunternehmen zum „Reality Check“ nach einem Praxisworkshop der EU-Kommission dazu beigetragen, dass nun ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch liegt.

Der Vorschlag der Kommission

Parallel zu dieser Umstellung liegt nun der Omnibus-Vorschlag auf dem Tisch. Er sieht vor, zentrale Probleme der Revision zu entschärfen:

  • Etikettierung
    Die starren Vorgaben zu Mindestschriftgrößen, Zeilenabständen und Kontrasten sollen entfallen und die ursprünglich im CLP-Verordnungstext verankerte Festlegung gelten. Auch die mit der Revision eingeführte Sechsmonatsfrist für Etiketten- Updates nach Neueinstufung durch den Vorlieferanten würde durch das vorher gültige „unverzüglich“ ersetzt.
  • Werbung
    Die Pflicht zur umfangreichen Kennzeichnung soll auf Produkte beschränkt werden, die an private Endverbraucher verkauft werden. Für den B2B-Bereich würde das Sicherheitsdatenblatt weiterhin ausreichen.
  • Digitalisierung
    Unternehmen könnten digitale Kontakte (z.B. Website oder E-Mail) anstelle einer Telefonnummer auf Etiketten angeben. 
    Ergänzende Informationen dürften ausschließlich digital bereitgestellt werden – eine spürbare Entlastung für die Etiketten.
  • Kleinverpackungen
    Für Gebinde unter 10 ml würden vereinfachte Kennzeichnungspflichten gelten, sofern es sich um nahezu ungefährliche Produkte handelt.

Gerade die Entlastungen bei Etikettierung und Werbung sind für die Farben-, Lack- und Druckfarbenindustrie von besonderer Bedeutung. Die Branche kämpft aktuell mit den massiven technischen, logistischen und finanziellen Belastungen der Revision. Der Omnibus könnte hier an den entscheidenden Stellen ansetzen und die Vorgaben wieder näher an die betriebliche Praxis heranführen.

Ausblick

Aktuell ist der Omnibus noch ein intensiv diskutierter Vorschlag der Kommission, welcher nun die Zustimmung von Rat und Parlament benötigt. Falls dieser Vorschlag so umgesetzt wird, greifen die Änderungen ab dem 1. Januar 2028. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, schlägt die Kommission zusätzlich eine „Stop the Clock“ Regelung vor, die die Übergangsfristen der derzeit gültigen CLP- Revision verlängern würde. Der VdL setzt sich intensiv für die möglichst rasche Umsetzung insbesondere der „Stop the Clock” Regelung ein, um möglichst schnell Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erlangen und steht dazu im Austausch mit den zuständigen deutschen Ministerien und relevanten Europaparlamentariern.

Aline Rommert

Technische Referentin für die Themen
Produktsicherheit, Chemikalienrecht,
Nanotechnologie und Sicherheitsdatenblätter

Tel.: 069 2556 1705
eMail: rommert@vci.de