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Kommentar zur Druckfarbenverordnung

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Dr. Martin Kanert, Hauptgeschäftsführer des VdL

VdL- Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kanert bezieht Stellung zum Entwurf der Druckfarbenverodnung.

Um es vorwegzunehmen: Die Druckfarbenindustrie spricht sich klar für eine gesetzliche Regelung von bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen aus! Dies macht allerdings nur auf europäischer Ebene Sinn; einen nationalen Alleingang lehnt der VdL entschieden ab. Er würde den in diesem Bereich komplexen Warenströmen innerhalb der EU nicht gerecht und liefe den Prinzipien des Binnenmarktes zuwider, wie auch eine Reihe von Mitgliedsstaaten kritisch anmerken.

Die EU-Kommission hat zu keinem Zeitpunkt verlautbaren lassen, dass sie ihre Absicht, bedruckte Lebensmittelbedarfsgegenstände europäisch regulieren zu wollen, aufgegeben habe. Lediglich der Zeitplan verschiebt sich, weil zunächst der Rechtsrahmen auf den Prüfstand gestellt wird. Das ist recht und billig und sollte auch im Interesse der deutschen Behörden sein.

In dieser Situation käme eine nationale Verordnung nur in Frage, wenn „Gefahr im Verzug“ wäre. Das ist jedoch nachweislich nicht der Fall: Weder berichten die Lebensmittelüberwachungsbehörden noch Warentester über gehäufte und kritische Befunde von Druckfarbenbestandteilen in Lebensmitteln; selbst die Begründung des Verordnungsentwurfs greift auf Funde zurück, die viele Jahre zurückliegen – der aktuellste zitierte Befund ist von 2011.

Dies zeigt, dass die Konzepte und Maßnahmen, die die gesamte Wertschöpfungskette seit über zehn Jahren etabliert hat und Zug um Zug verfeinert, erfolgreich greifen. Umso unverständlicher, dass der deutsche Gesetzgeber diese Konzepte – die er kennt – komplett ignoriert.