Umwelt und Sicherheit

Beschränkung im Umgang mit Diisocyanaten

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BAuA schlägt EU-weite Beschränkung vor

Ende 2015 hat Deutschland bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Vorschlag
für ein Beschränkungsverfahren für Diisocyanate vorgelegt. Die federführende Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schlägt darin vor, dass Diisocyanate sowie Produkte mit einem Anteil von > 0,1% Diisocyanaten künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Entweder zeigen Messungen unter realistischen Bedingungen, dass lediglich ein „annehmbares Restrisiko“ verbleibt, oder die Verwender sind entsprechend geschult worden.

Gesetzgebungsprozess voraussichtlich 2019 abgeschlossen

Mit dem Start der sechsmonatigen Konsultation fingen auch der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) an, die vorgeschlagene Beschränkung und eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen und haben eigene Empfehlungen erarbeitet. Nun verfasst die Kommission einen Änderungsentwurf des Verzeichnisses der Beschränkungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung. Die endgültige Entscheidung wird in einem Ausschussverfahren unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments gefällt.

Diisocyanate sind insbesondere für industrielle Lacke wichtig

Typische Anwendungen von Diisocyanaten in unserer Branche sind Korrosionsschutz- und Holzschutzlacke, Fußbodenbeschichtungen, Industrie- und Autoreparaturlackierungen sowie Kunststofflacke. Vor allem die schnelle Aushärtung bei Umgebungstemperatur verbunden mit einer exzellenten Lichtbeständigkeit der Lackierung, auch gegen UV-Strahlung, ist hierbei ausschlaggebend.

 

Dafür setzen wir uns ein:

 

  • Schulungen nur für die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens
    Schulungen für eine sichere Handhabung von Diisocyanaten sind die Pflicht des jeweiligen Arbeitgebers im Rahmen des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen. Sie sollten nicht auf Mitarbeiter von Kunden ausgeweitet werden.
  • Schulungsmaßnahmen praktikabel machen
    Bereits bestehende vorgeschriebene Schulungen für den Umgang mit Gefahrstoffen sollten die geplanten Schulungsmaßnahmen für den Umgang mit Diisocyanaten beinhalten. Weitergehende Schulungen sollten möglichst praktikabel, wie etwa über E-Learning umgesetzt werden.
     


Ihr Ansprechpartner zum Thema Diisocyanate im Verband:

Frau Aline Rommert
Verband der deutschen
Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.
Tel.: +49 (0) 69 2556 1705 
Mail: rommert[at]vci.de