Nachhaltigkeit und Ressourcen

Präventionswoche gegen Bleivergiftungen

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Die WHO führt mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen den weltweiten Kampf gegen Bleivergiftungen an. In diesem Jahr findet die Aktionswoche vom 23. bis 29. Oktober statt und konzentriert sich auf die Forderung nach einem Verbot für bleihaltige Farben.

Bleiverbindungen haben in Lacken und Farben keine Daseinsberechtigung

Blei und seine Verbindungen haben es aufgrund ihrer technischen Eigenschaften und der guten Verfügbarkeit zu vielfältigen Formen der Verwendung gebracht, von denen sehr viele durch Aufnahme oder Einatmung direkte Auswirkungen auf Menschen hatten und haben: u.a. Zahnplomben, Süßmittel für Wein, Wasserleitungen, Keramikglasuren, Trinkgefäße aus Metalllegierungen und Bleikristall, Streckmittel für Cannabis. Hinzu kommt die weit verbreitete Anwendung in elektrischen Batterien und Akkumulatoren, in Munition, für Glaseinrahmungen, als Stabilisator in Kunstoffen und als Lötzinn. In Lacken und Farben fanden Bleiweiß und Bleichromat als gut deckende Pigmente, Bleimennige als Korrosionsschutzmittel und organische Bleiverbindungen als Sikkative ihren Einsatz. Für eine weiträumige Verteilung sorgte über einen Zeitraum von etwa fünfzig Jahren auch die Zugabe von Bleitetraethyl als Antiklopfmittel in Treibstoffen und der Einsatz als Schädlingsbekämpfungsmittel. Im Vergleich zu anderen toxischen Schwermetallen wie Cadmium, Quecksilber und Arsen sind Blei und seine Verbindungen fast allgegenwärtig. Es wird in Wildpilzen, Muscheln und Innereien von Tieren überproportional angereichert.

Fast genau so alt wie die Verwendung sind Berichte über die schädigende Wirkung von Blei: akute und chronische Vergiftungen (Saturnismus), Schädigung von Nervensystem, Blutbildung, Magen-Darm-Trakt, Nieren, Schädigung der Kindesentwicklung, Entstehung von Tumoren bei Tieren. Die Schädigungen betreffen auch Tiere und andere Organismen. Mit dem Arbeitsverbot für Frauen und Jugendliche aus dem Jahr 1886 ist Blei einer der ersten regulierten Arbeitsstoffe.

Lackindustrie entwickelt Alternativen

Für die chemische Industrie im zwanzigsten Jahrhundert war die Erkenntnis der Schädlichkeit von Bleiverbindungen ein Ansporn zur Entwicklung von Alternativmaterialien. Für Lacke und Farben hat sich Titandioxid als Ersatz für Bleiweiß weltweit etabliert. Als Korrosionsschutzpigment wird heute bevorzugt Zinkorthophosphat und Zinkoxid verwendet. Als Gelbpigment ist den vielfältigen organischen Pigmenten das anorganische Bismutvanadat zur Seite getreten, welches die Formulierung gut deckender Farbtöne erleichtert. Bleisikkative wurden praktisch vollständig ersetzt. Technologisch gibt es keinerlei Grund mehr für die weitere Verwendung von Bleiverbindungen in Lacken und Farben.

Die Durchsetzung der bleifreien Produkte war mit Debatten zum Arbeits- und Umweltschutz verbunden. Spätestens seit der Einstufung von Bleichromat als Krebs erzeugend vor 25 Jahren hat das Substitutionsgebot gegriffen. Bereits deutlich früher hatte es aber betriebliche Initiativen zur Ächtung von Bleichromat in Spritzlacken gegeben, mit denen unter anderem die Deutsche Post zum Entschluss gedrängt worden war, den Farbton postgelb durch ginstergelb zu ersetzen, da der Ursprungsfarbton damals nicht ohne Bleichromat herstellbar war. Seit der gleichen Zeit gibt es vielfältige Initiativen der deutschen und internationalen Lackindustrie zur Reduzierung des Einsatzes toxischer Schwermetalle und insbesondere zum Verzicht auf Blei in Baufarben und in umweltverträglichen Lacksystemen (z.B. Pulverlacke).

In Gesetzesform gegossen wurde das Verbot von Bleiverbindungen in Lacken durch Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Recycling von Batterien, Altfahrzeugen, Elektro- und Elektronikschrott sowie Verpackungen. Die zulässigen Verunreinigungen sind dem Umstand geschuldet, dass natürlich vorkommende Metallerze in geringem Maße mit Blei verunreinigt sind. Es ist zu erwarten, dass im Zusammenhang mit der forcierten Kreislaufwirtschaft auch in anderen Bereichen zu ähnlichen Beschränkungen gegriffen wird, um Arbeitsschutz und Umweltschutz bei Recycling-Anlagen zu verbessern.

Ein weiterer Antrieb zum Verzicht auf Bleiverbindungen in Lacken und Farben ist die Chemikalien-Gesetzgebung. Es gibt zwar trotz Widerspruchs der Lackindustrie seit 2015 eine (befristete) Zulassung von Bleichromat für bestimmte industrielle Anwendungen. Aber bei den zulässigen Anwendungen muss in jedem Teilprozess der DMEL-Wert (derived minimum effect level) eingehalten werden. Dieser wurde auf 0,0006 mg/m³ festgelegt, eine extreme Herausforderung für den Nachweis der sicheren Verwendung.

Ein weiteres Motiv für den Verzicht auf Bleiverbindungen ist die jüngste Diskussion über den Eintrag von Mikrokunststoffen in die Weltmeere. Als eine nicht unwesentliche Quelle für die Freisetzung von Mikrokunststoffen wurde der Abrieb von Straßenmarkierungsmaterialien identifiziert. Für diesen Einsatzzweck wurde die Zulassung von Bleichromat durch die Europäische Chemikalienagentur (EChA) gewährt.

Es bleibt zu hoffen, dass bei der anstehenden Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung von Bleichromat diese neuen Argumente (sichere Verwendung, Kreislaufwirtschaft, Mikrokunststoffe) angemessen berücksichtigt werden. Wie bereits gesagt: technisch gibt es keinen Grund zur weiteren Verwendung.

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