Mit der “Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durch-führung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012“ vom 18.8.2021 soll die praktische Anwendung der Biozidprodukteverordnung (BPR) (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) in Deutschland durch flankie-rende Regelungen verbessert werden und bestehende Regelungslücken hinsichtlich der Verwen-dung von Biozidprodukten geschlossen werden. Die Verordnung hat u. a. die zuvor geltende Bi-ozidmeldeverordnung abgelöst, ferner werden in Abschnitt 3 erstmalig Anforderungen an die Abgabe von Biozidprodukten festgelegt.
Um den Anwendern von Lacken und Druckfarben einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Verordnung zu geben, hat der VdL zusammen mit der Deutschen Bauchemie eine Kundeninformation erarbeitet.
Diese Kundeninformation wird bei Vorliegen neuerer Entwicklungen entsprechend aktualisiert.