Lacke & Farben aktuell

Verwendung von Handschuhen auch bei DIY

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Pragmatischer Ansatz bei Konservierungsmitteln: Seit vielen Jahren weist der VdL darauf hin, dass sich bei den Konservierungsmitteln eine Wirkstoffverknappung abzeichnet, welche die Zukunft der wasserbasierten Farben und Lacken gefährdet. Nach über zehn Jahren konnte nun ein Kompromiss gefunden werden: Auch bei privaten Endverbrauchern (DIY) werden Handschuhe unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. 

Eines der größten regulatorischen Probleme bei der Topfkonservierung ist, dass sobald ein Vertreter der wichtigen Stoffgruppe der Isothiazolinone über einer Konzentration eingesetzt wird, die zur chemikalienrechtlichen Einstufung als hautsensibilisierend führt, das Gemisch biozidrechtlich nicht mehr für die breite Öffentlichkeit verkehrsfähig ist. Da die Grenzwerte zur Einstufung immer weiter herabgesetzt wurden (teilweise sogar unter die Konzentration, bei der eine hinreichende Wirksamkeit gegeben ist), ergibt sich damit ein zunehmendes Problem bei der Konservierung von Farben für den DIY-Bereich.

Um dieser Problematik zu begegnen, hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass mit Isothiazolinonen konservierte Farben und Lacke, die als hautsensibilisierend eingestuft sind, in Zukunft auch im DIY-Sektor verkauft werden dürfen. Allerdings müssen sie einen Hinweis auf dem Gebinde haben, dass Handschuhe getragen werden müssen und diese mit dem Gebinde geliefert werden. Dieser pragmatische Ansatz, der Raum lässt, ob die Handschuhe mit der Verpackung geliefert werden müssen oder ob sie an der Verkaufsstelle bzw. online mit der Farbe zur Verfügung gestellt werden, wurde vom VdL und vom Europäischen Farbenverband (CEPE) unterstützt, da sich innerhalb der Wertschöpfungskette einfacher flexible Lösungen finden lassen als durch starre Vorgaben vom Kommissionsschreibtisch.

Auch wenn nicht alle Mitgliedsstaaten einer solchen pragmatischen Lösung positiv gegenüberstanden, wurde das Vorgehen in einem sogenannten „CA-Dokument“ Ende 2022 zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten vereinbart. Allerdings war dies zunächst nur eine „Note for Agreement“. Die Regelung würde erst bei der Genehmigung des nächsten relevanten Wirkstoffs rechtswirksam werden.


Da die Mühlen im Biozidverfahren mitunter langsam mahlen, hat es noch etwas gedauert, bis der Vorschlag erstmals zur Anwendung kam. Im Mai bzw. Juni 2025 war es nun soweit: Der relevante Passus findet sich in den Durchführungsverordnungen von BIT und MIT und somit bei zwei sehr relevanten Wirkstoffen. Es ist 
zu betonen, dass diese Ausnahme exklusiv nur für Farben und Lacke gilt, alle anderen Gemische bleiben bei einer Einstufung im DIY nicht verkehrsfähig – egal, ob mit Handschuhen oder ohne.

Damit eröffnet sich den Herstellern von Farben und Lacken eine weitere Option, falls eine Konservierung unterhalb der Einstufungsgrenze nicht möglich ist. Die Details, wie genau sichergestellt werden soll, dass der Endverbraucher die Handschuhe erhält, müssen in diesen Fällen innerhalb der Lieferkette geklärt werden. 

Ein echter Kompromiss

Das Thema Konservierungsmittel begleitet mich, seit ich 2016 beim VdL angefangen habe. Es hat viele Jahre, unzählige Fachgespräche, gute Argumente und fundierte Faktensammlungen gebraucht, um den Fachbehörden und der Kommission erstmal glaubhaft zu machen, dass Konservierungsmittel überhaupt benötigt werden und nicht alles „biozidfrei“ sein kann. Viele weitere Diskussionen und v.a. ein koordiniertes gemeinsames Vorgehen von CEPE, VdL, VCI, den Biozidherstellern und unseren europäischen Schwesterverbänden waren nötig, um diesen Kompromiss nun endlich Realität werden zu lassen. Ein wichtiger Durchbruch dabei war sicherlich, dass 2020 eine Studie im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin viele Aussagen der Industrie bestätigt hat.

Sicherlich ist das nun erzielte Ergebnis nicht das, was aus Industriesicht ideal wäre. Viele praktische Fragen sind noch unklar, und jeder wird nach Möglichkeit versuchen, dass die „Handschuhpflicht“ nicht greift – was ja auch durchaus im Sinne des Gesetzgebers ist. Aber auch für die Kommission und die nationalen Fachbehörden war das sicherlich kein einfacher Schritt, da bisher bei Bioziden Handschuhe für den Endverbraucher nie akzeptiert wurden. Somit liegt ein echter Kompromiss vor. Was der Verband in diesen Fällen erreichen kann, ist es, regulatorische Optionen zu eröffnen. Neben „biozidfrei“ und „Konservierung unterhalb der Einstufungsgrenze“ gibt es nun eine dritte Option. Welche Option bei welchen Farben und Lacken am Ende gewählt wird, muss der Markt entscheiden. 

Dr. Christof Walter

Geschäftsführer

Tel.: 069 2556 1719
eMail: walter@vci.de