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Umweltaussagen auf dem Prüfstand

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Seit 27. September gelten auch in Deutschland deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) will die EU Greenwashing eindämmen und Verbraucher besser schützen. Für die Unternehmen bedeutet dies eine umfassende Prüfung von Werbeaussagen, Produktinformationen und Kennzeichnungen.

Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ werden künftig nur noch unter strengen Voraussetzungen zulässig sein. Unternehmen müssen nachweisen können, auf welcher belastbaren Datengrundlage solche Aussagen beruhen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen eingerichtet wurden. Für die Hersteller von Lacken und Druckfarben stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Viele Unternehmen verwalten mehrere tausend Rezepturen und Produktvarianten. Entsprechend groß ist der Aufwand, sämtliche Etiketten, Produktdatenblätter, Webseiten, Broschüren und Vertriebs-unterlagen systematisch zu überprüfen. Nötig sind dafür enge Abstimmungen zwischen Marketing, Produktmanagement, Nachhaltigkeitsverantwortlichen und Rechtsabteilungen.

Sofort handeln statt abwarten
Unternehmen sollten spätestens jetzt aktiv werden. Im Fokus stehen zunächst digitale Inhalte wie Websites, Online-Shops und Social-Media-Kanäle, da sie am schnellsten angepasst werden können. Gleichzeitig sollten sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erfasst und einem Risikocheck unterzogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Dokumentation. Vorhandene Prüfberichte, Zertifikate und technische Nachweise sollten zentral gesammelt und nachvollziehbar hinterlegt werden. Bei bereits ausgelieferten Produkten können zusätzliche Informationen am Point of Sale, etwa über QR-Codes, Aushänge oder Händlerhinweise, helfen, bestehende Aussagen zu erläutern oder zu präzisieren. Kritische Claims sollten dagegen entfernt oder überarbeitet werden.

Offene Fragen bei Altbeständen
Ein besonders sensibles Thema sind Produkte, die bereits im Markt sind, deren Kennzeichnung jedoch möglicherweise nicht den neuen Vorgaben entspricht. Eine europaweit verbindliche Übergangsregelung für Alt- und Lagerbestände existiert bislang nicht. Unternehmen können daher nicht automatisch davon ausgehen, vorhandene Bestände uneingeschränkt weiter vertreiben zu dürfen. Für etwas Entspannung sorgt allerdings ein inzwischen veröffentlichtes „Common Understanding“ des „Consumer Protection Cooperation (CPC) Network“. Darin sprechen sich die europäischen Verbraucherschutzbehörden für eine verhältnismäßige Anwendung der neuen Regeln aus; im Fokus der Umsetzung sollen risikoorientierte Bewertungen und der Nachweis ernsthafter Compliance-Bemühungen der Unternehmen stehen. Drei Tage vor Inkraftreten der Richtlinie schloss sich dann der Bundestag dieser Sichtweise mit einem neuen § 15 b UWG inhaltlich an. Nicht jeder Claim braucht eine Lebenszyklusanalyse Die neuen Anforderungen bedeuten auch nicht, dass jede Umweltaussage auf einer Lebenszyklusanalyse (LCA) beruhen muss. Auch technische Prüfberichte, normbasierte Nachweise oder bestehende Umweltdeklarationen können ausreichend sein.

Entscheidend ist, dass die jeweilige Aussage nicht beliebig,sondern objektiv belegbar und sachgerecht untermauert werden kann. Eine belastbare Datenbasis kann häufig wichtiger sein als die Erstellung aufwendiger LCA für jede einzelne Rezeptur. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bieten hierfür bereits vorhandene Environmental Product Declarations (EPD) wichtige Anknüpfungspunkte. Bei Umweltkennzeichnungen gewinnen anerkannte Zertifizierungssysteme weiter an Bedeutung. Eigene Nachhaltigkeitslabels werden künftig deutlich schwieriger einzusetzen sein. Geprüfte Gütesiegel wie der Blaue Engel dürften deshalb für viele Unternehmen an Relevanz gewinnen. Aufgrund seiner etablierten und transparenten Systematik gilt dieses Umweltzeichen als besonders starker Nachweis für eine anerkannte Umweltleistung. Dennoch bleibt die Zulässigkeit einer Werbeaussage immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Chance oder Wettbewerbsnachteil? 

Kurzfristig führen die neuen Vorschriften zu erheblichen Kosten für die Überarbeitung von Verpackungen, Werbematerialien und internen Prozessen. Gleichzeitig verspricht sich die EU mehr Transparenz und eine höhere Glaubwürdigkeit von Umweltinformationen. Insbesondere exportorientierte Unternehmen könnten langfristig profitieren, wenn sich europaweit einheitliche Standards etablieren und Verbraucher stärker auf verlässliche Umweltinformationen vertrauen. Wer frühzeitig transparente Datenstrukturen schafft, dürfte künftig glaubwürdiger kommunizieren und sich im Wettbewerb besser positionieren können. Aber obwohl die EmpCo-Richtlinie die Kommunikation und nicht die Produkte selbst reguliert, erwarten manche Unternehmen indirekte Auswirkungen auf Innovationsentscheidungen. Aus der Branche kommen Stimmen, die befürchten, dass der Aufwand für Nachweise und Dokumentation die Entwicklung nachhaltigerer Produkte sogar hemmen könnte.

Die Regulierung geht weiter
Für die Branche dürfte EmpCo nur ein Zwischenschritt sein. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen europäischen Strategie zur Bekämpfung von Greenwashing. Bereits angekündigt sind weitere Initiativen zu standardisierten Umweltinformationen, digitalen Produktpässen und zusätzlichen Transparenzanforderungen. Unternehmen werden sich daher auch über 2026 hinaus auf steigende Anforderungen an ihre Umweltkommunikation einstellen müssen.
 

Dr. Sandra Heydel und Alexander Schneider

Weitere Informationen

FAQ zur EMPCO Richtlinie
21 Fragen auf 21 Seiten:
faq-empowerting-consumers-gtd.pdf (GESCHÜTZT)

Richtlinie Anpassung des Verbraucherrechts (EmpCo)
Richtlinie – EU - 2024/825 -
DE - EUR-Lex

Anpassung des UWG
Bundesgesetzblatt Teil I –Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

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