Lacke & Farben aktuell

„Sachkunde“ zur Verwendung von Bioziden

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Für Biozide bestehen zusätzlich zum europäischen Rechtsrahmen auch umfangreiche nationale Anforderungen, z. B. zur Abgabe im Rahmen der „ChemBiozidDV“ oder zur Verwendung von Biozidprodukten durch die Gefahrstoffverordnung. Hier wurden 2021 neue aufwendige Vorgaben eingeführt – und Ende 2025 teilweise wieder abgeschafft.

Die sogenannte ChemBiozidDV hatte 2021 umfangreiche und komplexe nationale Vorgaben zur Abgabe von Biozidprodukten geschaffen (z. B. ein verpflichtendes Abgabegespräch), welche zum einen zu erheblichem Aufwand geführt haben und zum anderen den Effekt hatten, dass viele wichtige Biozidprodukte (u.a. Holzschutzmittel) für Endverbraucher in Deutschland kaum noch zur Verfügung stehen.

Fast zeitgleich wurde in die Gefahrstoffverordnung ein neuer Abschnitt 4a zu „Anforderungen an die Verwendung von Biozidprodukten“ eingeführt. Damit wurde für die Verwendung von Biozidprodukten, die bestimmten chemikalienrechtlichen Einstufungen unterliegen oder bei denen in der Zulassung auf die Verwendung durch einen „geschulten beruflichen Verwender” verwiesen wird, eine Sachkunde vorgesehen. Ferner wurde die Pflicht der Anzeige der Verwendung durch den Arbeitgeber bei erstmaliger bzw. erneuter Verwendung festgelegt. Dies galt für die gewerbliche, aber auch für industrielle Verwendung.

Konkret bedeutet dies, dass auch die Zugabe eines entsprechend eingestuften Topfkonservierers in der Produktion von Farben und Lacken gegebenenfalls nur noch mit Sachkunde möglich wäre und auch die Anzeigepflicht nach sich ziehen würde. Um zu regeln, was diese Sachkunde genau umfassen soll, wurde mit den Arbeiten an einer neuen Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 541 „Biozid-Produkte – Sachkundepflichtige Verwendung“) begonnen, welche nun fast abgeschlossen sind.

Kaum Vorteile, viel Aufwand

Auch wenn es unstrittig sein dürfte, dass eine solche Sachkunde für die industrielle Verwendung, wie in der Produktion von Farben und Lacken, keinen wesentlichen Vorteil für den Arbeits- oder Umweltschutz, wohl aber sehr viel zusätzlichen Aufwand für Behörden und Industrie nach sich ziehen dürfte, blieb die Bundesregierung – trotz intensiver Bemühungen von VCI, VdL und anderen Verbänden - in dem Punkt hart.

Umso erfreulicher jedoch, dass die Bundesländer das Thema „Bürokratieabbau“ in diesem Fall ernster genommen haben und die Bedenken der Industrie verstanden wurden – auch dank der hervorragenden Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den VdL-Bezirksgruppen bzw. VCI-Landes verbänden: Am 21.11.2025 wurde im Bundesrat ein Änderungsvorschlag zur späteren Gefahrstoffverordnung verabschiedet und auch von der Bundesregierung angenommen: Danach besteht die Sachkundepflicht nur noch für Schädlingsbekämpfungsmittel, welche die Einstufungskriterien erfüllen, sowie für Biozidprodukte, bei denen in der Zulassung „geschulter beruflicher Verwender“ festgelegt wurde. Dies stellt eine erhebliche Entlastung gegenüber den ursprünglichen Vorgaben dar.

Kommentar

Bürokratieaufbau, Bürokratieabbau

Was das Thema bürokratische Belastungen angeht, wird von der Bundesregierung gerne auf Brüssel verwiesen. Das Beispiel zeigt jedoch, dass auch auf nationaler Ebene Handlungsbedarf besteht. Zugegeben, als die Anpassung der Gefahrstoffverordnung stattfand, war das Thema „Bürokratieabbau“ in der Spitzenpolitik noch nicht in aller Munde. Dennoch hätte man sich fragen können, ob die Einführung einer weiteren Sachkunde wirklich zielführend ist und spätestens bei der nächsten Anpassung der Verordnung hätte man diesen Fehler aus der letzten Amtszeit jedoch korrigieren sollen, anstatt im Rahmen der TRGS liebevoll Details auszuarbeiten, z. B. ab wann die Sachkundeprüfung zu wiederholen ist, was unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht zu verstehen ist, oder welche Berufe per se als „sachkundig“ gelten.

Damit soll nicht die Arbeit der Fachleute an der TRGS diskreditiert werden – im Gegenteil, diese erfüllen ihr Mandat nach bestem Wissen und Gewissen. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, die richtigen Vorgaben zu stellen. Leider war das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales erst auf Druck der Bundesländer gewillt, eine Anpassung vorzunehmen. Dies war ein sehr wichtiger Schritt. Gleichwohl ist auch hier festzustellen, dass erst Bürokratie aufgebaut wurde, um sie dann teilweise wieder abzubauen. So lassen sich große Mengen an „Bürokratieabbau“ nachweisen, ohne dass bei den Unternehmen eine Entlastung ankommt.

Dennoch sollte man das Ergebnis nicht kleinreden: Die Länder haben gezeigt, dass sie gewillt sind, Entlastungen zu schaffen, und die Bundesregierung hat sich am Ende kompromissbereit gezeigt – das macht Hoffnung. Ein Vorstoß innerhalb des Bundesrates bezüglich der ChembiozidDV ist zurzeit in Diskussion, und auf EU-Ebene wird die BPR auch gerade einem Review unterzogen. Somit eröffnen sich weitere Chancen für Entlastungen im Biozidrecht – aber es liegt noch viel Arbeit vor uns.

Dr. Christof Walter

Geschäftsführer

Tel.: 069 2556 1719
eMail: walter@vci.de

 

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