Status und Rahmenbedingungen der PPWR
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist im Februar in Kraft getreten, und die ersten Regelungen müssen ab 12. August 2026 umgesetzt werden. Die PPWR hat sich als einer der zentralen Bausteine des Europäischen Green Deals als Ziel gesetzt, den Verpackungsabfall zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Ressourceneffizienz soll durch verbindliche Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen erhöht werden. Zu den Kernanforderungen gehören u.a.:
- Recyclingfähigkeitsanforderungen und schrittweise Einführung der „Design-for-Recycling“-Kriterien für Verpackungen, die ab 2030 gelten sollen
- Mindestquoten für Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
- Neue Pflichten für Mehrwegsysteme, Wiederverwendung und Rücknahmesysteme
Damit verfolgt die EU nicht nur die im Green Deal verankerten Umweltziele, sondern auch die Stärkung eines einheitlichen Binnenmarkts. Die Anforderungen gelten ausdrücklich auch für Verpackungen im B2B-Bereich und stellen industrielle Lieferketten vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Logistik und Produktsicherheit.
Welche Pflichten bringt die PPWR mit sich?
Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, Hersteller, Erzeuger, Lieferanten, Importeure und Vertreiber; also auch Hersteller von Lacken und Druckfarben.
Die meisten Pflichten greifen für die Hersteller von Verpackungen, die sogenannten Erzeuger:
- Konformitätsbewertung, Erstellung einer Konformitätserklärung und technische Dokumentation jeder Verpackung vor Inverkehrbringen, inklusive Materialdaten, Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung
- Design- und Recyclinganforderungen: Verpackungen müssen ab 2030 recyclingfähig oder wiederverwendbar sein. Nichtrecyclebare Verpackungen sollen schrittweise aus dem Markt genommen werden
- Rezyklat-Quoten: Kunststoffverpackungen sollen feste Mindestanteile an Rezyklat enthalten
- Mehrweg-/Wiederverwendungssysteme, Rücknahmepflicht, Pfand oder Take-back, je nach Verpackung und Zweck
- Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten, u.a. klare Angaben zu Material, Recyclingfähigkeit, ggf. Rücknahmebedingungen
Die Regelungen gelten für alle Verpackungstypen (z.B. Papier, Kunststoff, Metall) auf dem EU-Markt, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder importiert wurden. Damit ist eine umfassende Pflichtenlage für nahezu alle Wirtschaftsakteure entstanden.
Wo liegen die Probleme und Unklarheiten, insbesondere aus Sicht der Lack und Druckfarbenindustrie?
Auch wenn die Ziele der PPWR grundsätzlich nachvollziehbar und unterstützenswert sind, enthält die Verordnung zahlreiche unklare, noch nicht konkretisierte oder widersprüchliche Vorgaben.
Diese führen derzeit zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.


