Lacke & Farben aktuell

PPWR in der Praxis: Pflichten und komplexe Realität

|   Startseite weiß

Status und Rahmenbedingungen der PPWR

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist im Februar in Kraft getreten, und die ersten Regelungen müssen ab 12. August 2026 umgesetzt werden. Die PPWR hat sich als einer der zentralen Bausteine des Europäischen Green Deals als Ziel gesetzt, den Verpackungsabfall zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Ressourceneffizienz soll durch verbindliche Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen erhöht werden. Zu den Kernanforderungen gehören u.a.:

  • Recyclingfähigkeitsanforderungen und schrittweise Einführung der „Design-for-Recycling“-Kriterien für Verpackungen, die ab 2030 gelten sollen
  • Mindestquoten für Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
  • Neue Pflichten für Mehrwegsysteme, Wiederverwendung und Rücknahmesysteme

Damit verfolgt die EU nicht nur die im Green Deal verankerten Umweltziele, sondern auch die Stärkung eines einheitlichen Binnenmarkts. Die Anforderungen gelten ausdrücklich auch für Verpackungen im B2B-Bereich und stellen industrielle Lieferketten vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Logistik und Produktsicherheit.

Welche Pflichten bringt die PPWR mit sich?

Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, Hersteller, Erzeuger, Lieferanten, Importeure und Vertreiber; also auch Hersteller von Lacken und Druckfarben. 
Die meisten Pflichten greifen für die Hersteller von Verpackungen, die sogenannten Erzeuger:

  • Konformitätsbewertung, Erstellung einer Konformitätserklärung und technische Dokumentation jeder Verpackung vor Inverkehrbringen, inklusive Materialdaten, Recyclingfähigkeit, Zusammensetzung
  • Design- und Recyclinganforderungen: Verpackungen müssen ab 2030 recyclingfähig oder wiederverwendbar sein. Nicht­recyclebare Verpackungen sollen schrittweise aus dem Markt genommen werden
  • Rezyklat-Quoten: Kunststoffverpackungen sollen feste Mindestanteile an Rezyklat enthalten
  • Mehrweg-/Wiederverwendungssysteme, Rücknahmepflicht, Pfand oder Take-back, je nach Verpackung und Zweck
  • Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten, u.a. klare Angaben zu Material, Recyclingfähigkeit, ggf. Rücknahmebedingungen

Die Regelungen gelten für alle Verpackungstypen (z.B. Papier, Kunststoff, Metall) auf dem EU-Markt, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder importiert wurden. Damit ist eine umfassende Pflichtenlage für nahezu alle Wirtschaftsakteure entstanden.

Wo liegen die Probleme und Unklarheiten, insbesondere aus Sicht der Lack und Druckfarbenindustrie?

Auch wenn die Ziele der PPWR grundsätzlich nachvollziehbar und unterstützenswert sind, enthält die Verordnung zahlreiche unklare, noch nicht konkretisierte oder widersprüchliche Vorgaben.
Diese führen derzeit zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Komplexität und Daten-/ Dokumentationspflichten

Die Konformitätsanforderung umfasst Materialzusammensetzung, ggf. Recyclingfähigkeit/Rezyklateinsatz/ Wiederverwendungsquoten sowie den Herstellungsprozess. Für viele Verpackungen bedeutet das einen erheblichen Aufwand bei Beschaffung von Daten, Lieferantenmanagement und Nachweisführung. Für Hersteller von Farben und Lacken, die Verpackungen im Regelfall nur beziehen und nicht selbst herstellen, kann das ein erheblicher administrativer und organisatorischer Aufwand werden.

Recycling-, Rezyklat- und Wiederverwendungsvorgaben sind technisch teilweise nicht umsetzbar

Viele Verpackungsarten der Lack- und Druckfarbenindustrie sind nach sachgemäßer Restentleerung bereits heute gut recyclingfähig und gelangen über etablierte Systeme in Recycling- oder Wiederverwendungsprozesse. Dennoch bestehen bei anderen Verpackungen (z.B. Transportverpackungen) technische Grenzen: Für bestimmte Anwendungen sind Eigenschaften wie Dichtigkeit, chemische Beständigkeit oder Stabilität zwingend erforderlich, um Produktsicherheit und Qualität zu gewährleisten. Diese funktionalen Anforderungen stehen teilweise im Konflikt mit Vorgaben zu Rezyklateinsatz oder pauschalen Wiederverwendungsquoten. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Rezyklaten künftig, während deren Qualität noch nicht gewährleistet ist. Diese Knappheit führt zu steigenden Kosten und kann die Stabilität von Lieferketten erheblich beeinträchtigen. 

Übergangsfristen und praktische Umsetzbarkeit

Mit Inkrafttreten der Verordnung im August 2026, greifen bereits kurz darauf umfangreiche Vorgaben, viele mit Zieljahren ab 2030 oder 2035. Der Umstellungsdruck ist hoch, während zahlreiche Detailregelungen, wie etwa „Design for Recycling“-Kriterien, Kennzeichnungsvorgaben und delegierte Rechtsakte, noch ausstehen. Hinzu kommen unklar definierte Begriffsbestimmungen, die eine eindeutige Rollenverteilung und damit verbundene Pflichten erschweren. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und beeinträchtigt die langfristige Planbarkeit für die hiesige Industrie.

Fazit

Der VdL begleitet die Umsetzung der PPWR aktiv und setzt sich dafür ein, praxistaugliche Rahmenbedingungen für seine Mitgliedsunternehmen zu schaffen. Dazu ist der Verband sowohl in den zuständigen CEPE-Gremien als auch über den VCI in den politischen Prozess eingebunden. Seit Oktober 2025 arbeitet zudem eine eigene VdL-Projektgruppe, bestehend aus Fachexperten der Mitgliedsunternehmen, gezielt an der Identifikation und Bewertung der spezifischen Herausforderungen für die Lack- und Druckfarbenindustrie.

Viktoria Pöhlmann

Referentin Public Affairs

Tel.: +49 69 2556 1702
eMail: poehlmann@vci.de