Feuerlöschschäume sind seit vielen Jahren ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Bränden, insbesondere dort, wo Flüssigkeiten im Spiel sind. Doch ein Großteil dieser Schäume enthält PFAS – per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen –, die aufgrund ihrer extremen Beständigkeit und der möglichen Anreicherung in der Umwelt zunehmend kritisch bewertet werden. Auch in der Lack- und Druckfarbenindustrie kamen diese Löschschäume häufig zum Einsatz und müssen nun aufgrund einer Reihe von Beschränkungen Schritt für Schritt durch PFAS-freie Alternativen ersetzt werden.
Die Regelungen betreffen sowohl stationäre Löschanlagen als auch tragbare Feuerlöscher. Einige PFAS wie PFOA sind bereits seit Jahren verboten, jedoch durften Restbestände unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden.
Kürzlich hat die EU-Kommission eine allgemeine Beschränkung für PFAS in Feuerlöschschäumen veröffentlicht. Für tragbare Feuerlöscher gilt dann ein Verbot ab Oktober 2026, für Löschanlagen spätestens ab Oktober 2030. Für Betriebe mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, die unter die Seveso-III-Richtlinie fallen, sind Ausnahmen bis 2035 vorgesehen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt vollständig zu vermeiden.
Wichtig: Bestand und Technik prüfen
Für Unternehmen, die noch PFAS-haltige Feuerlöschschäume in Löschanlagen oder Handlöschern verwenden, bedeutet das, dass sie ihre Löschtechnik überprüfen und anpassen müssen. Ein zentraler Baustein kann die Erstellung eines PFAS-Managementplans sein. Dieser umfasst die Bestandsaufnahme aller Schaummittel, die Planung zur Umstellung auf PFAS-freie Alternativen, die sichere Entsorgung kontaminierter Abfälle sowie Maßnahmen zur Vermeidung unbeabsichtigter Freisetzungen. Auch die Reinigung von Anlagen kann erforderlich sein, da selbst geringe Restmengen relevant sind.
Anpassung der Löschtechnik
PFAS-freie Löschschäume sind bereits verfügbar, erfordern jedoch häufig eine Anpassung der Löschtechnik, etwa durch höhere Dosierungen oder geänderte Viskosität. Vor einer Umstellung sollte daher eine technische Prüfung erfolgen. Bei Handlöschern ist ein Austausch in jedem Fall notwendig, da eine Nachbefüllung mit fluorfreien Schaummitteln nicht möglich ist. Einige Hersteller bieten Umrüstungen für Kartuschenlöscher an, ansonsten ist ein kompletter Ersatz erforderlich. Da Schaummittel ohnehin regelmäßig ausgetauscht werden müssen, lässt sich die Umstellung oft mit den regulären Wartungszyklen verbinden.
Die Regulierung von PFAS in Feuerlöschschäumen stellt Unternehmen vor die Aufgabe, ihre Löschtechnik und Bestände sorgfältig zu prüfen und rechtzeitig auf PFAS-freie Alternativen umzustellen. Die geltenden Übergangsfristen ermöglichen eine planvolle Umsetzung, erfordern jedoch eine frühzeitige Bestandsaufnahme. Details hierzu können die Mitglieder der VdL-Mitgliederinformation „PFAS in Feuerlöschschäumen“ entnehmen, die der Ausschuss Umweltschutz, Arbeits- und Anlagensicherheit kürzlich erarbeitet hat.
KM

