Im Rahmen der Kooperation „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten“ mit der BG RCI befasst sich der VdL regelmäßig mit für die Mitgliedsunternehmen relevanten Themen zur Arbeitssicherheit und analysiert die häufigsten Gründe für Unfälle in der Branche. Diesmal stehen Verhaltensregeln und Vorgaben für die Arbeiten von Fremdfirmen auf dem Firmengelände im Fokus.
Instandsetzungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch Fremdfirmen gehören in der Industrie zum betrieblichen Alltag. Gerade in Produktionsbereichen mit Maschinen, Energiequellen, Gefahrstoffen und teilweise in explosionsgefährdeten Bereichen ist dabei eine klare Organisation der Arbeitssicherheit unverzichtbar. Sobald Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander an Anlagen, Leitungen oder Betriebseinrichtungen tätig werden, entstehen zusätzliche Risiken. Deshalb müssen Auftraggeber und Fremdfirma ihre Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten eng aufeinander abstimmen.
Auftraggeber muss informieren und einweisen
Der auftraggebende Betrieb bleibt insbesondere für die betriebsspezifischen Informationen verantwortlich: Dazu zählen die Einweisung in örtliche Gegebenheiten, Notfallabläufe, besondere Gefährdungen sowie die Vorgaben für sichere Arbeitsbereiche. Orientierung für die sichere Zusammenarbeit mit Fremdfirmen bietet dabei auch die DGUV Information 215-830 „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“. Die „koordinierende Person“ nimmt dabei eine zentrale Schlüsselrolle ein. Insbesondere im Fall von ungeplanten Einsätzen von Fremdfirmen, wie bei der Störungsbeseitigung, ist auf eine Gefährdungsbeurteilung beispielsweise in Form eines „Last Minute Risk Assessments“ (LMRA) zu achten.
Ein zentrales Instrument für erlaubnispflichtige Tätigkeiten ist der Freigabeschein. Er schafft vor Arbeitsbeginn Transparenz darüber, welche Arbeiten wo, wann, durch wen und unter welchen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Für Lack- und Druckfarbenbetriebe ist das besonders relevant bei Heißarbeiten, elektrischen Arbeiten, Eingriffen in Behälter oder enge Räume, Arbeiten mit Absturzgefahr sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Ein wirksamer Freigabeschein dokumentiert nicht nur die Freigabe selbst, sondern auch die konkret festgelegten Sicherheitsmaßnahmen, etwa Absperrungen, Lüftung, persönliche Schutzausrüstung oder die Prüfung auf sichere Anlagenzustände. Entscheidend ist, dass Arbeiten an Anlagen oder Anlagenteilen erst nach ausdrücklicher Freigabe beginnen. Dazu gehören die Festlegung und Überprüfung anlagenspezifischer Sicherheitsmaßnahmen, die Unterweisung der Ausführenden, sowie eine eindeutige Rückmeldung nach Arbeitsende.
„Lockout, Tagout“ – isoliert, verriegelt, gekennzeichnet
Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme sollte die Anwendung des sogenannten „LOCKOUT/TAGOUT“ (LOTO)-Verfahrens sein. Dieses Verfahren definiert klare Abläufe, um gefährliche Energien vor
Beginn der Instandsetzungsarbeiten sicher zu isolieren und gegen Wiedereinschalten zu verriegeln (LOCKOUT). Die betroffenen Stellen werden dann eindeutig mit Grund und Verantwortlichem
gekennzeichnet (TAGOUT). Solche eindeutigen Abläufe helfen gerade beim Einsatz von Fremdfirmen, das Abschalten und Trennen aller relevanten Energiequellen, die Verriegelung, die Kennzeichnung, die Prüfung des Nullenergie-Zustands und die Freigabe nach erfolgreicher Verifikation sicherzustellen. Das BG RCI Kurz& Bündig-Merkblatt KB035 stellt dieses Verfahren vor.



