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Diisocyanate: Erste Frist abgelaufen

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Im August 2021 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten veröffentlicht. Im Februar lief die erste in der Beschränkung genannte Frist ab, nun müssen Schulungen umgesetzt werden.

Mit der Beschränkung von Diisocyanaten sollen insbesondere industrielle und gewerbliche Anwender vor berufsbedingten Gesundheitsschäden (Berufsasthma und Dermatitis) geschützt und Erkrankungen reduziert werden. Die Beschränkung legt Anforderungen für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten an sich sowie für Diisocyanate in Gemischen ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent fest.

Seit 24. Februar 2022 müssen nun Kunden darüber informiert werden, dass Abnehmer von Produkten mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent Diisocyanaten eine entsprechende Schulung zu absolvieren haben und auch, wo die Kunden Schulungsmaterialien finden können. Die neue Produktkennzeichnung soll auf der Verpackung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht werden. Die Beschränkung schreibt dabei folgenden Satz vor:

„Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“ Hierbei ist zu beachten, dass die Diisocyanat-Schulung unabhängig von der jährlichen Gefahrstoffunterweisung und somit zusätzlich zu absolvieren ist. Der erfolgreiche Abschluss der Schulungen der betroffenen Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber dokumentiert und die Schulungen alle 5 Jahre wiederholt werden.

Die Beschränkung sieht vor, dass die Rohstoffhersteller von Diisocyanaten diese Schulungsmaterialien bereitstellen. Die Herstellervereinigung ISOPA/ALIPA hat daher mit allen beteiligten Industriezweigen eine Internetplattform als Basis für die Schulungsmaßnahmen erstellt. Diese ist in deutscher Sprache über https://safeusediisocyanates.eu/de/ erreichbar; weitere Sprachen werden folgen.

Über die Plattform sind sowohl Online-Einzelschulungen, als auch Vor-Ort-Schulungen möglich, auch kann hierüber eine Trainerlizenz erworben werden. Über erfolgreich abgeschlossene Schulungen werden Zertifikate ausgestellt. Die Schulungen müssen nicht verpflichtend über die ISOPA/ALIPA-Plattform erfolgen, wenn andere Systeme in den Firmen etabliert sind und den in der Beschränkung genannten Schulungsinhalt liefern. Gleichwohl finden Kunden hier die entsprechenden Schulungsmaterialien zukünftig in allen europäischen Amtssprachen.

Ab 24. August 2023 dürfen Diisocyanate über 0,1 Gewichtsprozent nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. Um unsere Mitglieder in der Kommunikation mit ihren Kunden zu unterstützen und über die Beschränkung und die notwendigen Schulungen zu informieren, hat der VdL-Ausschuss Produktsicherheit eine Kundeninformation erstellt, die auf Deutsch und Englisch zur Verfügung steht. Zudem wird eine Mitgliederinformation erarbeitet, die darlegt, welche Inhalte durch die Schulungen der Mitarbeiter abgedeckt werden müssen.

Aline Rommert
ist beim Verband Referentin für
Produktsicherheit, Nanotechnologie,
technische Gesetzgebung und REACH.
rommert@vci.de