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5. Sitzung der PPWR-Projektgruppe

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Die Projektgruppe tagt bereits zum fünften Mal in hybrider Form. Am 24. März wurden die wichtigsten Pflichten und Fristen der Erzeuger besprochen, die ab dem 12. August 2026 auch für Befüller relevant werden. Der Fokus liegt dabei auf den Artikeln 5 bis 15 sowie Artikel 29 der PPWR.

Die VdL-Geschäftsstelle berichtet zudem über die Ergebnisse der ersten Verbändetreffen mit der Verpackungsindustrie (IK, VMV, AVU, IPV und FFI) im März. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Erörterung der Informationspflichten entlang der Lieferkette, insbesondere für Lieferanten gemäß Artikel 16 PPWR. In der Sitzung werden außerdem weitere Dokumente final abgestimmt, darunter der VdL-Compliance Questionnaire für Verpackungslieferanten.

Darüber hinaus kündigt die VdL-Geschäftsstelle an, gemeinsam mit dem Industrieverband Klebstoffe (IVK) und der Deutschen Bauchemie (DBC) am 24. April ein Webinar für die Mitgliedsunternehmen durchzuführen. Ziel des Webinars ist die Grundlagen, relevanten Akteure sowie deren Pflichten im Rahmen der PPWR näher zu beleuchten.

Auf dem Foto sind die Teilnehmenden der hybriden Auftaktsitzung zu sehen, online haben insgesamt 14 Personen teilgenommen.

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