Sonstige Veröffentlichungen

CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln

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Für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln ist im Oktober 2009 die europäische Norm EN 15824 erschienen, die auch in Deutschland gilt. Diese Putze müssen deshalb mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Damit wird dokumentiert, dass die Produkte den aktuellen europäischen Anforderungen an Standsicherheit, Brandschutz und Umweltschutz entsprechen. Die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (folgend nur CE-Kennzeichnung genannt) ist ein Schritt in Richtung transparenter und verbraucherfreundlicher Qualitäts- und Umweltinformationen.

Die bisher geltende „Bauproduktenrichtlinie“ (BPR) wurde abgelöst durch die „Bauproduktenverordnung“ (BauPVO). Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU. Nationale Anpassungen oder Ergänzungen sind weder vorgesehen noch zulässig. Lediglich einige wenige, durch die Verordnung festgelegte und an die einzelnen Mitgliedsstaaten delegierte Aufgaben werden durch nationale Anpassungsgesetze – in Deutschland: „Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – BauPGAnpG“ – geregelt. Hierzu gehören u. a. die Benennung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde und Technische Bewertungsstelle sowie die Festlegung der Akkreditierungspflicht für notifizierte Stellen.

Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und die Angabe ihrer Leistungen gemäß harmonisierter Regeln. Weiterhin wird die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Bauprodukte festgelegt. Es besteht keine Wahlmöglichkeit: Bauprodukte, die von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst werden, müssen CE-gekennzeichnet werden.
Die vorliegende Broschüre gibt Hinweise und Erläuterungen für die praktische Umsetzung in Deutschland. Jeder Mitgliedsstaat der EU ist verpflichtet, die korrekte Einhaltung der CE-Kennzeichnung aktiv zu überwachen. In Deutschland wird diese Marktüberwachung vom DIBt koordiniert und von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder durchgeführt.

Beanstandungen – auch formaler Art – können dazu führen, dass die zuständigen Behörden die Verwendung bzw. ein weiteres Inverkehrbringen des betreffenden Bauproduktes untersagen. Nicht nur deshalb ist es wichtig, dass die Hersteller die Rahmenbedingungen für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte sorgfältig beachten. Genauso wichtig ist es, durch eine einheitliche und korrekte Kennzeichnung der Produkte und die Einhaltung der Norm das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte zu stärken.

In diesem Sinne empfehlen die beteiligten Verbände ihren Mitgliedern die sorgfältige Beachtung der in dieser Broschüre gegebenen Hinweise.