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Kundeninformation: Aminpräparierte Gelbpigmente in Illustrationstiefdruckfarben

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In Illustrationstiefdruckfarben werden sogenannte aminpräparierte Gelbpigmente eingesetzt. Dazu wird der Grundkörper des Gelbpigmentes (CI: PY12) mit langkettigen, polyfunktionellen Aminen umgesetzt. Die aus dieser Reaktion hervorgehenden Pigmente zeichnen sich durch einen rötlichen Farbton und einer für den Illustrationstiefdruck notwendigen, geringen Viskositätsentwicklung aus. Die Verwendung derartiger Gelbpigmente hat sich über Jahrzehnte bewährt. 

Die Hersteller von Illustrationstiefdruckfarben wurden von den Lieferanten der aminpräparierten Gelbpigmente informiert, dass sich aufgrund der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures) und ihrer 5. ATP (Adaption to Technical Progress) die Kennzeichnung dieser Farbmittel verändert. Folglich erhalten die betroffenen Gelbpigmente die Kennzeichnung „H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“. 

Diese Kennzeichnung wird sich auf die im Illustrationstiefdruck eingesetzten Gelbfarben auswirken. Diese müssen dann mit „H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“ oder mit „H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“ gekennzeichnet werden. 

Als Folge werden die Sicherheitsdatenblätter sowie die Kennzeichnung der Liefergebinde der Gelbfarben für den Illustrationstiefdruck entsprechend angepasst. Weiterhin entsprechen die Gelbfarben nicht mehr den Richtlinien von Umweltzeichen wie z.B. EU-Ecolabel, Blauer Engel und Nordic Swan. Diese Zertifizierungen verbieten oder beschränken den Einsatz von Stoffen oder Gemischen, die eine Kennzeichnung mit H411 oder H410 besitzen.