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Prüfvorschrift 04 - Lichtechtheit

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In der vorliegenden Prüfvorschrift wird die Methodik zur Bestimmung der Lichtechtheit eines Druckes erläutert. Dabei versteht sich unter Lichtechtheit die Widerstandsfähigkeit des Druckes gegen die Einwirkung von gefiltertem Xenonbogenlicht als Tageslichtsimulation ohne Einfluss der Witterung.